Auf Feld Auto fahren

11 Antworten

Auf Privatgrundstücken darfst Du mit ausdrücklicher Erlaubnis des Besitzers alles fahren, selbst eine 747 wenn Du magst.

Das Gelände muß aber klar vom öffentlichen Raum abgegrenzt sein, z.B. durch Hecken, Mauern und Zäune.

Wenn das Feld aber abgelegen genug ist und sich da keine spielenden Kinder drauf "verlaufen" können die durch Deine Fahrversuche in Gefahr geraten können sollte es aber OK sein. Hier ist dann der schlimmste Fall, dass das Ordnungsamt oder die Polizei kommt und Euch das weiter machen verbietet ohne euch eine Strafe zu geben wenn ihr Einsichtig seid. Theoretisch könnte es eine Strafe geben, das ist aber wenn ihr umsichtig handelt sehr unwahrscheinlich. Sperrt notfalls das Feld mit "Flatterband" ab.

Wenn das Gelände euch gehört, zu eurem Haus gehört, dann ist das Privatgrundstück und du darfst darauf herumkurven du willst. Anderes stellt sich dar, wenn du über eine öffentliche Straße müsstest, umd dorthin zu gelangen. Die Schäden, die eventuell entstehen könnten, sind nicht versichert - das solltest du bedenken.

Schoen, wenn es so waere. Aber das glauben viele, - bis sie erwischt werden und dann ploetzlich feststellen muessen, dass es so doch nicht funktioniert.

Hallo HugoArmani,

sollte es nicht dein Gelände sein und die Polizei kommt mehr oder weniger zufällig vorbei hast du leider in der Tat ein Problem, da dass dann, nach § 21 Abs. 1 StVG , der Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" wäre. Außerdem könnte das Fahrzeug, nach § 21 Abs. 3 StVG, eingezogen werden, da dein Vater, annehmlich Fahrzeughalter, dir erlaubt hat, dieses ohne gültige Fahrerlaubnis zu benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

Die Polizei interessiert sich nur für öffentliches Gelände. Wenn der Besitzer des Feldes mit dieser Nutzung nicht einverstanden ist, dann ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen den beiden.

@Jorgfried

ziemlich weit daneben. Wenn der Zugang zu dem Feld nicht klar ausgeschlossen ist, z.B. durch einen Zaun mit verschließbarem Tor, dann ist das öffentlicher Verkehrsraum, unabhängig von den Eigentums-oder Besitzverhältnissen. Da kann der Eigentümer soviel einverstanden sein wie er will, man muss auch dort einen Führerschein haben.

@Irubis

Genau so sieht es aus. Danke.

Hallo JorgFried,

das ist so nicht korrekt. Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis interessiert sich die Polizei sehr wohl dafür.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

Es können ziemlich schwerwiegende Konsquenzen auf euch zukommen.

Wenn das Feld nicht eindeutig eingezäunt ist und nur ihr Zutritt habt, dann gehört das zum öffentlichen Verkehrsraum und sämtliche Straßenverkehrsvorschriften gelten auch dort.

Das bedeutet, dass man für das Führen eines Kfz auch die erforderliche Fahrerlaubnis benötigt.

Im Falle einer Anzeige wäre das für dich Fahren ohne FE (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) , für den Halter Zulassen des Fahrens ohne FE (§21 Abs. 1 Nr 2 StVG).

Wenn der Besitzer des Feldwegs kein Problem damit hat ..... verkehrsrechtlich ist das nicht verboten.

So einfach ist es leider nicht, denn auch Privatgelände muss soweit umfriedet sein, dass Unbefugte nicht einfach darauf gelangen können.

Auf gut deutsch: Feldwege ja sogar offene Privatgrundstücke gehören auch zum öffentlichen Verkehrsbereich - was viele schon leidvoll erfahren mussten...

@Eichbaum1963

Shit - hatte ich bisher Glück - danke (auch an anonjura)

@Jorgfried

Ja, wir alle lernen nie aus. ;))