Arzttermine und Dienstplanänderung?

4 Antworten

 Muss ich jetzt teilweise Termine verlegen?

Nein, das musst Du nicht.

Du hast alles richtig gemacht.

Nach Bekanntgabe Deines Dienstplans hast Du Deine Termine entsprechend in die arbeitsfreie Zeit gelegt.

Da einmal bekannt gemachte Dienst-/Schichtpläne verbindlich für alle Seiten gelten, kann der AG diese nicht einseitig ohne Notlage ändern.

"Notlage" meint aber nicht z.B. Krankheit einzelner AN. Der AG muss schon nachweisen können, dass ohne Deine Anwesenheit dem Betrieb schwerer Schaden (z.B. Stellenabbau, Verlust eines großen Auftrags) zugefügt wird.

Das ist generell nicht so einfach und bei einem Azubi ganz unmöglich, da dieser nicht als "vollwertige" Arbeitskraft gewertet werden kann, er lernt schließlich.

Hier mal was zum nachlesen und für Deinen Chef:

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Muss ich jetzt teilweise Termine verlegen?

Nein! Deine Termine dürften wichtig sein...und Du hast sie (so verstehe ich es jedenfalls) bereits abgemacht, bevor der Dienstplan geändert wurde. Du hattest Dich bereits bemüht, diese Termine in Deine dienstfreie Zeit zu legen...nicht Deine Schuld, wenn man sich auf diese Pläne nicht verlassen kann...schon gar nicht in der Ausbildung. Denn offenbar sollst Du während dieser geänderten Dienstzeiten die Aufgaben ausgelernter Kollegen übernehmen. Lass den Chef genervt reagieren....kann Dir egal sein. Du hast ein Anrecht auf planbare Freizeit....und er sollte Dir dankbar sein, dass Du Dich bemühst, diese Termine nach Möglichkeit in Deine arbeitsfreie Zeit zu legen (ein Arzttermin ist ja kein Friseurbesuch...und selbst wenn es "nur" darum ginge, dürfte man Dich nicht ohne Dein Einverständnis einfach "umplanen"!)

Dein Dienstplan darf sich nicht ständig ändern. Wenn der Dienstplan einmal verffentlicht ist, ist er verbindlich und der AG hat seine Weisungsbefugnis sozusagen ausgelebt. Ändern darf er den Dienstplan nur mit deinem Einverständnis.

sternenmeer57  29.06.2018, 18:43

Maja , bist du dir da sicher? Mich würde das auch sehr interessieren.

tuedelbuex  29.06.2018, 18:56
@sternenmeer57

...keine Ahnung, ob Maja sich sicher ist....ich zumindest bin es....und dass nicht nur aufgrund der Tatsache, dass sich der/die Fragesteller/in noch in der Ausbildung befindet. Wäre es anders, wäre jeder Arbeitnehmer der Willkür eines unfairen Chefs schutzlos ausgeliefert und hätte als Ausweg lediglich die Möglichkeit, selbst zu kündigen (mit möglicherweise entsprechenden Folgen wie einer Sperrung der Bezüge). Stellt sich die Frage, warum dort Kollegen erkrankt sind....manchmal liegt es auch am Betriebsklima!

Goodnight  29.06.2018, 19:01

Das stimmt so sicher nicht. Wenn der Arbeitgeber in eine Notlage gerät darf er natürlich die Pläne ändern. Allenfalls lässt er den Angestellten seine Arzttermine einhalten oder übernimmt die Kosten für entfallene Termine.

maja0403  29.06.2018, 19:03
@Goodnight

Dann muß er aber erst einmal die Notfälle nachweisen können und Krankheitsausfälle sind kein Notfall, sondern ein planerisches Desaster, verursacht durch den AG.

Goodnight  29.06.2018, 19:04
@maja0403

Nein, wenn Leute wegen Krankheit ausfallen die er nicht auffangen kann, ist das für den Arbeitgeber eine Notlage.

Termine sind heutzutage sehr schwer zu bekommen.Das ist kein Pille Palle.Was den Dienstplan betrifft....du richtest dich danach.Wenn er nun ständig geändert wird,ist das nicht dein Problem.Man plant ja schon so,dass der Dienstplan nicht durcheinander gerät,nicht wahr ?Wegen dir musste der Dienstplan nicht geändert werden.Sage das deinem Chef.Wie stellt er sich das denn vor....Dass du nun unablässig Termine absagen musst,die schon im Einklang mit deiner Arbeitszeit liegen ?So geht's ja nun wirklich nicht.Dann muss er eben in der Zeit,wo du deinen Termin hast,Alternativen finden.Ein guter und fairer Chef tut das nämlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung