Artikel durch einen Preisfehler günstig gekauft. Firma tritt zurück

8 Antworten

Ist doch recht eindeutig:

§ 119 BGB

"Anfechtbarkeit wegen Irrtums"

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Sprich: Es ist ein klassischer Irrtum durch eine Fehlbedienung, es ist naheliegend, dass diese Willenserklärung nicht abgegeben werden sollte (weil der Preis viel zu niedrig war).

Knusperfrosch 
Fragesteller
 02.06.2014, 22:37

Danke!

Pech gehabt, wenn du von einem Fehler profittieren wolltes. Es reicht doch wenn die Firma Rückgtrittsrecht für Irrtum entdecken konnte. Ist doch klar das es auffällt wenn du gleich 20 Stück kaufen willst. Kein Kunde braucht 20 Reisebetten.

Die Firma kann es sich durchaus vorbehalten zurück zu treten, sollten Fehler im Angebot aufkommen.

Knusperfrosch 
Fragesteller
 02.06.2014, 22:37

Danke!

Hallo Knusperfrosch,

gültig ist der Kaufvertrag, da brauchst du dir keine Sorgen machen.

Jedoch ist zu beachten, da es sich um einen Tippfehler handelt (genau genommen handelt es sich um ein Erklärungsirrtum) und solche Kaufverträge können rückwirkend unwirksam werden.

Dadurch muss der Kaufvertrag jedoch von babyoutlet24 gerichtlich angefochten werden. Solange das nicht passiert, müssen sie dir die Ware zukommen lassen - auch zu dem falschen Preis.(Sobald babyoutlet24 den Kaufvertrag anfechtet, ist der Kaufvertrag nicht mehr rechtlich gültig)

mfg

Scylla94941  03.06.2014, 02:00
Dadurch muss der Kaufvertrag jedoch von babyoutlet24 gerichtlich angefochten werden.

Das fett markierte wäre mir neu. In § 143 Abs. 1 BGB sehe ich dieses Wörtchen jedenfalls nicht.