Arm durch Unterhalt an behindertem Kind?

2 Antworten

Jedes minderjährige Kind hat für seine normalen, "laufenden" Lebenshaltungskosten einen bestimmten  "Bedarf", der abzudecken ist. 

Bei getrennten Eltern richtet sich die Höhe dieses Bedarfs nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. 

  • Hat dieser nur ein geringes Einkommen, ist wenigstens der "Mindestunterhalt zu zahlen - wobei diesem Elternteil dann aber zumindest noch sein "Selbstbehalt" verbleiben muss. 
  • Bei höherem Einkommen ist ein entsprechend höherer Unterhaltsbetrag zu zahlen..... Aber auch diesem Elternteil wird ein bestimmter Betrag vom Einkommen als Verbleib zugesichert - der sog. "Bedarfskontrollbetrag" (s. Düsseldorfer Tabelle), der prozentual entsprechend höher liegt als der Selbstbehalt....

Sollte das Kind z.B. durch einen erhöhten Pflegeaufwand o.ä. einen "Sonder- oder Mehrbedarf" haben, teilt sich dieser auf beide Elternteile auf - prozentual entsprechend ihrer jeweiligen "Leistungsfähigkeit".

  • Ein Elternteil, dem durch den laufenden Unterhalt nur noch der Selbstbehalt verbleibt, könnte für Sonder- oder Mehrbedarf nicht mehr herangezogen werden...
  • Ein gut verdienender Elternteil müsste also ggf. noch Sonder- oder Mehrbedarf zahlen - bis zur Grenze des für ihn geltenden Bedarfskontrollbetrags.

solange man als Zahler ca 1000€ übrig hat

Nicht ganz.

Der notwendige Selbstbehalt (1080€) spielt in Bezug auf den Mindestunterhalt eine Rolle.

Bei der Berechnung der Mehrbedarfs ist der angemessene Eigenbedarf von derzeit 1300€ entscheidend. Auch ist die Einkommensberechnung eine andere, d.h. es können z.B. Schulden anrechnungsfähgig sein, die beim Mindestunterhalt nicht anrechnungsfähig sind, eine Altersvorsorge wäre anzurechnen usw.  Das führt natürlich auch dazu, das ein gut verdienender Elternteil mehr zahlen muß.

Anders formuliert: kann der zusätzliche Unterhalt wegen einer Behinderung z.B 500€ deutlich überschreiten?

Das ist möglich. Das Nettoeinkommen muß dafür aber bereinigt 1800€ betragen. D.h. unbereinigt müssen es min. 1900€ sein, da die 5% Pauschale für Werbungskosten angesetzt wird.