Ist das 'arglistige Täuschung', wenn..?
..wenn ein Rechtsanwalt ein Mandat annimmt, aber von der Materie keinen Schimmer hat, Besprechungen nur 15(!)Minuten dauern, er keine Akte anlegt, den Mandanten nicht zu Wort kommen läßt, damit der sein Anliegen ausführlich darlegen kann und im neuen Jahr 100.-€ Vorschuss verlangt - und der RA durch sein Verhalten den Termin (Verjährung!) verpasst hat?
Kann man das 'arglistige Täuschung' des Mandanten nennen? Oder ist das eben nur ein 'Oops, dumm gelaufen' des RechtsSystems?
Was kann ein verrschter Rechtssuchender da tun??
Dank im Voraus für jede hilfreiche Antwort -
4 Antworten
Klage wegen Anwaltshaftung in Betracht ziehen. Verjährung ist wohl der Klassiker dafür. Arglistige Täuschung passt hier nicht
Sowas nennt man einen Scharlatan! Nicht weiter zahlen und neuen Anwalt suchen, damit hat sich die Sache.
Tja dann drohe dem Anwalt mit einer Beschwerde bei der Anwaltskammer.
Du kannst Dich auch an die Schlichtungsstelle wenden:
http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/
Hallo,
man muß sich auch vergewissern, daß der Anwalt Ahnung von der Materie hat, also je nach Spezialisierung kann man davon ausgehen, daß er sein Fach beherrscht, Beispiel: Arbeitsrecht = Arbeitsrechtler, Scheidung = Familienrechtler, Verwaltlung = Verwaltungsrechtler, Soziales = Sozialrechtler, Autounfall, Verkehrsrecht = Verkehrsrechtler, usw...
Emmy
Hab ich oben vergessen: Ich habe vorher eine 'Mandatsanfrage' per Email geschickt, da steht drin, was mir wann passiert ist und was ich daraus ableite und ob er mein Rechtsbegehren beim Arbeitsgericht umsetzen kann..
Sowas nennt sich schlechter Anwalt. Arglistige Täuschung wäre es, wenn er sich mit Absicht so verhalten würde, um zb der Gegenseite zu helfen.
also wenn er nur 15 Minuten besprechung hat und keine Akte? was ist das? Ich sehe darin Arglist. Mandat abgreifen und hinhalten, irgendwann springt der Typ schon ab..
Das geht leider nicht - er hat ja den 'Beratungsschein'.. und 2. bekommst du nicht..