Ist das 'arglistige Täuschung', wenn..?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Klage wegen Anwaltshaftung in Betracht ziehen. Verjährung ist wohl der Klassiker dafür. Arglistige Täuschung passt hier nicht

Sowas nennt man einen Scharlatan! Nicht weiter zahlen und neuen Anwalt suchen, damit hat sich die Sache.

Das geht leider nicht - er hat ja den 'Beratungsschein'.. und 2. bekommst du nicht..

@krzzr

Tja dann drohe dem Anwalt mit einer Beschwerde bei der Anwaltskammer.

Hallo,

man muß sich auch vergewissern, daß der Anwalt Ahnung von der Materie hat, also je nach Spezialisierung kann man davon ausgehen, daß er sein Fach beherrscht, Beispiel: Arbeitsrecht = Arbeitsrechtler, Scheidung = Familienrechtler, Verwaltlung = Verwaltungsrechtler, Soziales = Sozialrechtler, Autounfall, Verkehrsrecht = Verkehrsrechtler, usw...

Emmy

Hab ich oben vergessen: Ich habe vorher eine 'Mandatsanfrage' per Email geschickt, da steht drin, was mir wann passiert ist und was ich daraus ableite und ob er mein Rechtsbegehren beim Arbeitsgericht umsetzen kann..

Sowas nennt sich schlechter Anwalt. Arglistige Täuschung wäre es, wenn er sich mit Absicht so verhalten würde, um zb der Gegenseite zu helfen.

also wenn er nur 15 Minuten besprechung hat und keine Akte? was ist das? Ich sehe darin Arglist. Mandat abgreifen und hinhalten, irgendwann springt der Typ schon ab..