Arge fordert auskunft über Einkommen vom Ex
Hallo zusammen, folgendes läuft zur Zeit bei mir ab.... Ich bin seit 13 Jahren geschieden, damals haben mein Ex - Mann und ich einen Ehevertrag geschlossen der auch einen Unterhaltsanspruch an Ihn ausschliesst. Soweit so gut, ich hab auch nie irgendwelche Forderungen an ihn gestellt, da ich eigentlich immer gearbeitet habe. Es gab auch zeiten dazwischen in denen ich kurzzeitig Hartz 4 bezogen habe, aber es gab nie die Frage vom Amt an meinen Ex wegen Einkommen oder etwaigen Unterhalt. Nun bin ich seit längere Zeit krank, und liege im Rechtsstreit mit der Rentenkasse wegen EU- rente. Es blieb nichts anderes übrig als Hartz 4 zu beantragen, nun fordert das Amt von meinem Ex Einkommensnachweise ob Unterhaltsanspruch besteht. Es gab bei früheren bezügen nie diese Frage an meinen Ex, warum jetzt und vor allem haben die den Ehevertrag vorliegen.... ich will nichts von meinem Ex auch nicht indirekt übers Amt...meine Frage dürfen die eigentlich nach so langer Trennung noch Unterhalt einklagen? Sie haben ihm bis zu 2000€ Bußgeld angedroht bei Weigerung der Auskunft über sein Einkommen. Ist das rechtens?
3 Antworten
Nee! Nach so langer Trennungszeit sind alle Messen gesungen. Der braucht keine Auskunft erteilen.
Also ich habe damals auch gegenseitigen Unterhalt ausgeschlossen,den Schrieb hatte ich dem Jobcenter vorgelegt.Es gab dann auch keine Probleme,ich bekam Hartz4.
Ich bekomme ja Hartz 4, mein Ex wurde erst nach der Bewilligung angeschrieben.
ja,wenn ihr bei der Scheidung keinen Versorgungsausgleich vorgenommen habt und nicht eine Begrenzung für die gegenseitige Unterstützungspflicht notariell oder von Gericht in den Scheidungsvereinbarungen festgelegt habt.
aber :::
Ihr seit ja nach älterem Scheidungsrecht geschieden..somit gibt es da noch Geschiedene die ggf. von Unterhalt Vorteile haben können .. wie höhere Rente und so..
auch zählt im Unterhaltsrecht je nach altem Scheidungsrecht dann der Ex/die Ex dann noch als" nächster Fam.angehöriger" ( wenn man nicht wieder geheiratet hat) der in Not zur Zahlung herangezogen wird.bei H4 - Leistungen, Aufstockungen zur Grundsicherung, je nach Einkommen zurückzahlen muß..
Unterhaltsverzicht darf nie zu Lasten Dritter gehen!
ist meiner Freundin so gegangen. und sie arbeitet bei der Bundesanstalt für Arbeit, sie hat das auch übersehen.,. ... die mußte auf einmal Jahrelang ihren EX-Mann unterstützen.( er ist jetzt aber verstorben).
dazu ...Sie haben ihm bis zu 2000€ Bußgeld angedroht bei Weigerung der Auskunft über sein Einkommen. Ist das rechtens?... scheint korrekt zu sein, falls Du nicht das 2 oder 3 x geschieden bist. Er auch nicht, aber auch da sind noch Fallen versteht..
m. l.G. ;)h