Jugendamt prüft nicht alle 2 Jahre das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Freiwillige Auskunft, sodas die nächste Prüfung erst wieder in 2 Jahren möglich ist?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Jugendamt kann immer dann eine Überprüfung verlangen, wenn es es für richtig hält, oder Grund zu der Annahme hat, das sich etwas verändert hat, daran ändert auch eine freiwillige Abgabe nichts.

Ob sich das Jugendamt nun an die 2 Jahresfrist hält, oder nicht, hängt vom jeweiligen Jugendamt ab, aber gebunden sind sie daran nicht.

LG Pummelweib :-)

Selbstverständlich ist das Jugendamt an die 2 Jahres Frist gebunden.

@Menuett

Sie dürfen, wenn sie der Meinung sind, das sich etwas geändert hat, durchaus zwischendurch nachfragen, bzw. eine neue Überprüfung verlangen...LG Pummelweib :-)

@Pummelweib

Danke fürs Sternchen freu :-)

Nein, da es so möglich wäre direkt nach der freiwilligen Angabe einen Gehaltssprung durchzuführen daher geht das eher nicht.

Ist das irgendwo in den Unterhaltsrichtlinien festgelegt? Denn dann könnte der Unterhaltsverpflichtete bewusst und freiwillig das Einkommen nachweisen, so das der Eindruck entsteht, dass das Einkommen in Kürze steigen wird.

Dadurch könnte der Zeitpunkt der nächsten Einkommensprüfung seitens des Jugendamts kalkulierbarer werden.

Zwar darf der betreuende Elternteil oder das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft die Einkommensverhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils in der Regel alle zwei Jahre überprüfen, aber:

Sollte bereits vor Ablauf der zwei Jahre die begründete Annahme bestehen, dass sich dessen Einkommen relevant erhöht hat (wodurch möglicherweise auch der Unterhaltsanspruch des Kindes ansteigen würde), so könnte eine neuerliche Überprüfung auch schon vor Ablauf der "Zwei-Jahres-Frist" veranlasst werden...

Insofern könnte der Unterhaltspflichtige  seine Einkommensnachweise so oft an das Jugendamt senden, wie er möchte...

Also wenn ich das Jugendamt waere und jemand will unbedingt freiwillig ueberprueft werden, wuerde ich annehmen, dass sich seine Situation bald zum besseren wenden wird und er das verschleiern will. Und hat man da konkrete Anhaltspunkte, kann das Amt auch vor Ablauf der 2 Jahre erneut pruefen, was Sache ist.