Darf man trotz bestandener MPU high sein?

5 Antworten

Parhalia, ich denke mal er ist alt genug und erscheint aus dem Alter raus zu sein, neu erzogen zu werden ;-) nichts gegen dein verfassten Text!

Zur Frage: wenn du in deinem Zustand kein schädigst, in den öffentlichen Straßenverkehr eingreifst oder gar ein gefährlichen Eingriff im Straßenverkehr machst, reicht nicht der bloße Verdacht, dich irgendwelche Untersuchungen zu unterziehen.

Klar kannst die weiter kiffen, nur eben nicht weiter fahren. Bei nächsten mal stellen die einfach fest das du nicht geeingnet bist ein KFZ zu führen und das wars.

Dazu kann ich Dir jetzt ehrlich gesagt nichts benennen. Aber wenn Du aus der ersten MPU wirklich gelernt haben solltest, so belüge Dich bitte keinesfalls selbst und denke GANZ genau darüber nach, welche "Marotten" Du nun wieder einschleichen lassen willst.

Dein "nüchternes & neues" Gedankenspiel zwar in allen Ehren, aber nun denke einfach mal weiter. Du wirst heute Deinen Vorhaben zur absoluten Selbstkontrolle "mal" untreu...dann KÖNNTEST Du ganz schnell auch wieder ( gerade unter Stress oder in unabsehbaren Situationen / "plötzlichen Notfällen" ) 

... sei es für Dich selbst, oder weil Not aus Deinem persönlichen Umfeld es Dir in Deiner Seele zur Mithilfe ruft....

Schon hast Du ganz unbedacht erneut genau DAS gemacht, was Du nach der ersten "Dusche" eigentlich schon selbst für DICH erkanntest...und machst es erneut falsch.

Es ist KEINE Kritik an Deinem Gedankengut und Deiner Fragestellung. Aber denke JETZT mit Deinen neuen Erkenntnissen bitte VORHER nach . Denke einfach mal SO , dass Du diese hier genannten Gedankengänge evtl. NICHT in jeder Situation wie von Dir vorgesehen STETS aufrecht erhalten KÖNNTEST.

WENN Du meine Meinung wissen möchtest, so bleibe weiterhin absolut abstinent und widerstehe der persönlichen Versuchung. Nur DANN bist Du m.M. in Deiner aktuellen Lage davor gefeit, rein aus Menschlichkeit in der Not selbst für andere Menschen unbedacht doch mal "rückfällig & unversehens" mal DOCH ( erneut ) hinterm Steuer zu sitzen. 

Bedenke einfach mal in dieser Antwort für Dich selbst, dass Du diese WICHTIGE Frage hier gestellt hast. Hättest Du diese Frage Dir selbst oder insbesondere der Community gestellt, wenn Du Dir selbst nicht schon im Zweifel mit erneuter Konsumierung wärest? RICHTIG...☺

Babak123 
Fragesteller
 29.05.2016, 14:50

Hm, beantwortet leider die Frage nicht :-D

Parhalia  29.05.2016, 19:09
@Babak123

Die Antwort des Users @clemenssw ergänzt und erklärt es nochmals ganz eindeutig.

Selbst wenn Du noch nie eine Fahrerlaubnis gehabt hättest, so würden Auffälligkeiten mit Drogen dennoch in den Akten gespeichert werden.

Und wenn Du dennoch weiterhin quarzen möchtest, dann lasse Dich wenigstens nicht dabei und damit erwischen. Denn allgemein der Konsum an sich ist nicht strafbar, sofern Du dadurch keine Ausfallerscheinungen erleidest und andere dadurch dann in diesem Zustand gefährdest. Nur der Besitz von Drogen ist grundlegend strafbar.

Babak123 
Fragesteller
 05.06.2016, 14:01
@Parhalia

Ja, habe ja geschrieben, lasse mir das nach Hause bringen und gehe dann nicht mehr aus dem Haus bis zum Tag danach etc. Aber mittlerweile denk ich mir, reicht ja wenn ich über grün gehe, dabei von einem Idioten angefahren werde und die Polizei sieht was ich mir schon hab zu schulden kommen lassen und Peng. Blutentnahme und wieder byebye Lappen.

Man darf, aber es wäre besser Du läßt es sein.

Prinzipiell ist der reine Konsum zwar legal...

ABER:

Die Polizei meldet Drogendelikte gemäß StVG 2 Abs. 12 auch an die Führerscheinstelle.

Wenn dich also die Polizei auf der Straße kontrolliert und Du hast etwas dabei, dann hast du sofort ein ärztliches Gutachten an der Backe.

Und falls du beim Gutachten keine 3 Monate ohne Konsum nachweisen kannst, dann folgt die nächste MPU mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad, da du Wiederholungstäter bist.

Ich würde es also lassen.

LetzWetz  29.05.2016, 12:35

Gut geschrieben!
Aber in seinen Text steht, keine Drogen dabei und auf Verdacht dürfen sie keine Untersuchung anordnen.
Es geht ja nur um die Hypothese, die er beschrieben hat ;-)

Aber in seinem Fall ist es auch gut zu Wissen, was wäre, wenn ein anderer Fall zutrifft!

Babak123 
Fragesteller
 29.05.2016, 14:54
@LetzWetz

Danke euch beiden!

High sein als Passant steht nicht unter Strafe ;)

spugy  29.05.2016, 01:21

Es geht in seiner frage nicht um das strafrechtliche, sondern um ein verwaltungsakt.. nähmlich seine fahrerlaubnis. Den da hat er bei der 1. mpu den gutachter mit abstinenzbelegen bereits versichert kiffen in zukunft zu unterlassen. 

LetzWetz  29.05.2016, 02:07

Spugy es geht in seine Frage um das strafrechtliche.
Was passiert dann mit mein FS?
Ein Psychologen vom TÜV zu belügen oder zu täuschen, ist keine Straftat. Er bricht nur ein Versprechen ;-)
Die MPU wird von der Fahrerlaubnisbehörde, vor der wieder Erteilung des Führerscheins beantragt.

Und so lange er nicht strafrechtlich auffällig wird, kann diese Behörde nicht noch eine MPU beantragen. Nur auf der Annahme das er wieder drauf ist, ist keine rechtliche Grundlage.

spugy  29.05.2016, 04:44
@LetzWetz

Spugy es geht in seine Frage um das strafrechtliche.
Was passiert dann mit mein FS?

Seine fahrerlaubnis wird ihm über durch den verwaltungsweg der führerscheinstelle entzogen und  hat mit mit der straftrechtliche seite rein gar. Ichts zu tun. Strafrechtlich hat er nichts zu befürchten .Und jetzt erzähl mir kein vom pferd, dass das strassenverkehrsamt für den strafrechtlichen teil zuständig ist

LetzWetz  29.05.2016, 12:18

Spugy, habe ein Pferd nie erwähnt.

Er bekommt ja alles wieder und erst wenn ein Strafverfahren oder ein ärztliches Gutachten vorliegt, darf die Führerscheinstelle agieren!
Und so wie er es beschreibt, würde beides nicht zutreffen, im Nachgang.

Also kann die Verwaltungsbehörde ein Dreck, nur weil er drauf aussieht!

Babak123 
Fragesteller
 29.05.2016, 15:00
@LetzWetz

Also High on the Streets ohne etwas dabei zu haben und ohne über rot über die ampel gehen ist ok? Die Polizei müsste ja wirklich auch auf ne krasse Idee kommen so auf der straße von nem Passanten ne Probe Urin/Schweiß zu nehmen