Arbeitszeugnis wie formulieren?

3 Antworten

Das ist sehr schwierig, denn ein Arbeitszeugnis muss zwar wahrheitsgemäß sein, andererseits aber auch wohlwollend.

Illoyalität bringst du üblicherweise nicht dadurch zum Ausdruck, dass du die Loyalität ausdrücklich nicht erwähnst. Ggf. kannst du Loyalität erwähnen, aber nicht in direkten Zusammenhang mit dem AN bringen.

Vielleicht kann man dir besser helfen, wenn man den Beruf kennt und du beschreibst, wie sich die Illoyalität und das manipulative Verhalten zeigten.

DarthMario72  30.06.2015, 08:34

Gerade vom persönlichen Verhalten her knapp einer geplanten Kündigung von der Schippe gesprungen

Je nachdem wie sich das geäußert hat, kann man die Beurteilung des Sozialverhaltens entsprechend abstufen und ggf. die Reihenfolge Vorgesetzte-Kollegen-Außenstehende verändern.

Hallo  Manimasu,

Ich komme mit etwas anderem: wie kann ich jemandem ins Arbeitszeugnis schreiben, dass derjenige illoyal und manipulativ war? Natürlich darf man nichts negativ formulieren, das weiss ich. die Illoyalität kann ich ja durch das Weglassen der expliziten Loyalität zum Ausdruck bringen,

dies alleine wird kaum ausreichen um die von diesem Mitarbeiter gelebte Illoyalität eindeutig zu kommunizieren, da wird man einen anderen Weg gehen müssen.

 aber manipulatives Verhalten, das den Zielen der Organisation entgegenlief und zum Ziel hatte, Zwietracht zu säen?

Das ist grundsätzlich kein Problem.

Um dies umzusetzen bzw. einen Rat geben zu können 

müsste man a

llerdings

 

die näheren Umstände, zumindest die Position und Tätigkeit dieses Mitarbeiters kennen, genauso wie das sonstige Zeugnis.

 

Solches Verhalten, verschlüsselt oder durch Auslassungen, in einer Beurteilung unterzubringen,  das wird wohl nicht möglich sein (acuh wenn dein Wunsch durchaus nachvollziehbar ist). Denn das Gesetz sagt eindeutig, dass das Zeugnis wohlwollend und wahrheitsgemäß (!) sein muss, aber Urteile sagen auch gleichzeitig, dass zusätzlich zu den rechtlichen Grundlagen  für das Arbeitszeugnis die sogenannte „Wohlwollenspflicht“ besteht, was wiederum im Klartext bedeutet, dass der Arbeitgeber keine Informationen – auch nicht codiert – in das Arbeitszeugnis einbringen darf, die sich für den Arbeitnehmer bei seiner zukünftigen Jobsuche nachteilig auswirken könnten. Das Negative kann also auch durch Auslassungen zum Ausdruck gebracht werden. Am besten formulierst du mal deine Idee und stellst sie heir zwecks Beurteilung ein.

manimasu 
Fragesteller
 29.06.2015, 17:34

Die Frage ist, wie lässt sich ein Zeugnis wohlwollend formulieren und trotzdem der Wahrheit entsprechend? Ich hatte bislang nie diese Herausforderung dieser Dualität. Gerade vom persönlichen Verhalten her knapp einer geplanten Kündigung von der Schippe gesprungen, sind seine Leistungen wirklich gut. Sehr gut sogar, und das werde ich fairerweise auch entsprechend würdigen.