Arbeitszeiterfassung - Recht auf Einsicht?
Hallo,
mein befristeter Arbeitsvertrag läuft im Juni aus. Davor gehe ich in den Mutterschutz aufgrund von Schwangerschaft. Mein letzter Arbeitstag ist Mitte April.
Bisher habe ich keinen Urlaub genommen oder Überstunden abgebaut.
Ich habe eigentlich das Recht meinen gesamten Jahresurlaub vor Beginn der Mutterschutzzeit zu nehmen, ich durfte jedoch jeden Tag im Betrieb antanzen. Was passiert mit dem Resturlaub? Besteht ein Recht auf Auszahlung? Was kann man hier tun?
In meinem Arbeitsvertrag steht "Mehrarbeit ist mit der Vergütung abgegolten".
Ist dem auch wirklich so? Es waren, trotz Schwangerschaft, in der Überstunden normal verboten sind, wöchentlich oft 10 Stunden oder mehr zusätzlich an Arbeit.
Einen Nachweis über meine Zeiten der Stechuhr habe ich nie bekommen, andere Mitarbeiter bekommen ihn auch nur sporadisch mal zu Sicht.
Was kann man hier tun bis zum Beginn des Mutterschutzes? Hat man irgendwelche Rechte trotz dieser "Vertragsklausel" auf Auszahlung dieser Stunden? Oder werden diese dann einfach "ignoriert"...?
Sorry für die bestimmt dämlichen Fragen, aber im Rechtekatalog finde ich mich wirklich NULL zurecht ! PS. KEIN BETRIEBSRAT ETC VORHANDEN
Liebe Grüße
4 Antworten
In meinem Arbeitsvertrag steht " Mehrarbeit ist mit der Vergütung abgegolten".
Diese Vereinbarung ist nichtig.
Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat schon festgestellt, dass eine solche Klausel keinen Bestand hat, da es an Transparenz fehlt.
. Was passiert mit dem Resturlaub? Besteht ein Recht auf Auszahlung?
Selbstverständlich hat man ein Recht auf Auszahlung. Nachzulesen im § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz:
"Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."
Das Beschäftigungsverhältnis ist bis Juni befristet, wie die FS schreibt. Also muss der Arbeitgeber den Urlaub vor der Schutzfrist gewähren oder auszahlen.
das steht in meiner Frage oben, dass der Vertrag befristet ist und demnach ausläuft. Also keine Beschäftigung danach :)
Steht nirgendwo, das das Beschäftigungsverhältnis beendet ist!
Doch, läuft im Mutterschutz auf aufgrund Befristung.
Es steht zu lesen:
mein befristeter Arbeitsvertrag läuft im Juni aus. Davor gehe ich in den Mutterschutzaufgrund von Schwangerschaft. Mein letzter Arbeitstag ist Mitte April.
Eine Weiterbeschäftigung - ohne zu erwartende Arbeitsleistung - Mutterschutz und evtl. Elternzeit währe sehr ungewöhnlich.
Was kann man hier tun bis zum Beginn des Mutterschutzes?
Einfach keine Überstunden, die ja sowieso verboten sind, mehr leisten. Warum machst du das überhaupt??
Dein zustehender Urlaub muss dir gewährt oder ausgezahlt werden.
Wenn sei den Urlaub nicht vor Beginn der Schutzfrist nehmen konnte und wieder in den Betrieb zurückkehren will, dann besteht kein anspruch auf Auszahlung- das nur bei Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis. Ansonsten wird er "aufgehoben" und kann z.b. im Anschluss an die Elternzeit genommen werden.
Gibt es in Deiner Firma keinen Betriebsrat??? Gerwerkschaft?
Nein. 2 Kollegen und 2 Chefs :O
Mit dem Satz über die Mehrarbeit kannst Du eine Auszahlung derselbigen knicken.
Der Urlaub MUSS Dir hingegen gewährt oder ausgezahlt werden. Gibt es keinen Betriebsrat den Du einschalten kannst?
Mit dem Satz über die Mehrarbeit kannst Du eine Auszahlung derselbigen knicken.
Woran machst Du das fest?
Diese Klausel ist nichtig, da hier die Transparenz (§ 307 BGB) fehlt. Das hat schon das BAG festgestellt
Ein Recht auf Auszahlung besteht nur dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet wird. Bleibt sie dort beschäftigt, muss der Urlaub ggf. NACH dem Erziehungsurlaub gewährt werden. Gleiches gilt für Stunden auf dem Zeitkonto.