Arbeitszeit betrogen. ...?

3 Antworten

Abmahnung, wenn es der erste Vorfall wäre.

Gehaltskürzung

Ibuprofen900er 
Fragesteller
 25.09.2020, 13:30

Mehr habe ich da nicht zu erwarten ? :o

missmarple17  25.09.2020, 13:31
@Ibuprofen900er

Die fristlose Kündigung hast du ja selbst schon genannt. Die ist natürlich auch möglich.

Ibuprofen900er 
Fragesteller
 25.09.2020, 13:33
@missmarple17

Also wenn es nur das ist, bin ich relativ entspannt. Ich danke ihnen vielmals :)

Mit welchen Strafen kann man da rechnen, jetzt mal abgesehen von dieser Fristlosen Kündigung

Das kommt darauf an, wie lange Du dort schon beschäftigt bist.

  • auf jeden Fall wirst Du eine Abmahnung erhalten
  • bist Du noch keine 6 Monate dort beschäftigt, kannst Du - an Steller einer Abmahnung -. eine Kündigung erhalten.

Arbeitsverweigerung grobfahrlässig in deinem Fall, würde ich dich fristlos -außerordentlich- kündigen und das Fehlverhalten = Freizeit vom letzten Lohn abziehen.

Vor das Arbeitsgericht brauchst nicht gehen, da dein Chef ja dazu Beweise hat.

Aus Fehlern lernen und hoffen, dass du keine Sperre beim Arbeitsamt noch erhälst, weil du grobfahrlässig zur Kündigung gewirkt hast.

Beim nächsten Arbeitgeber etwas🧠einschalten...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung