Muss mir ein Überblick bei der Zeiterfassung monatlich ausgehändigt werden?

2 Antworten

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Also wie schon erwähnt: Wenn es eine Zeiterfassung im Betrieb gibt, dann kannst Du jederzeit Einsicht nehmen, siehe auch: https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/zeiterfassung-bei-der-arbeit-welche-rechte-haben-arbeitnehmer/

Das ganze wird dann als "Anhängsel" an die Personalakte gesehen. Zur Not wie gesagt Betriebsrat hinzuziehen - und wenn das Unternehmen mit solchen Marotten anfängt und ihr keinen habt, würde ich jetzt so langsam mal einen gründen.

Denn: Druckerprobleme sind ja wohl mehr als fadenscheinig. Dann sollen Sie es Dir am Rechner zeigen - wenn das Programm doch einwandfrei läuft. Außerdem bestehen moderne Zeiterfassungssysteme immer aus 2 Bestandteilen: Der Software, wie z. B. https://www.atoss.com/de-de/Loesungen/ATOSS-Time-Control, und einer Hardwarekomponente, dem Terminal (z. B.: https://www.datafox.de/personalzeiterfassung.de.html). Selbst wenn die Software auch nicht funktionieren sollte: Dann sollen Sie es Dir am Terminal zeigen/ausgeben. Jedes moderne Terminal hat heute eine Abfrage für dein Saldenkonto mit drin, wo Du Dir Überstunden, Pausenzeiten, Urlaubstage usw. genau anzeigen lassen kannst. So ein Terminal ist immer eingebunden, auch wenn ihr z. B. über einen Außenleser bucht.

Kurz: Einsicht in die Personalakte/Zeiterfassung -> geht der Drucker nicht -> Einsicht im Programm -> geht das auch nicht -> Einsicht am Terminal. 

Ich denke da an den §82 des Betriebsverfassungsgesetzes:

"(2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und
Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die
Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen
Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des
Betriebsrats hinzuziehen."

Wenn für die Berechnung des Lohns eine Zeiterfassung nötig ist, dann gehört zu der Erläuterung meines Erachtens auch die Auflistung der Stunden. Und damit der Arbeitnehmer nicht jeden Monat den §82 anwenden muss, um die Auflistung einzufordern, sollte der Betrieb diese doch besser gleich liefern.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, wäre es ratsam diesen zu fragen.

Wenn es keinen Betriebsrat gibt, wäre es vielleicht ratsam, einen zu gründen.

Das Zeiterfassungsprotokoll ist in der Tat ein Bestandteil der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung, und muss dieser (spätestens auf Anforderung durch den Mitarbeiter) beigefügt werden.

@verreisterNutzer

Bestandteil der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung

Wenn die denn überhaupt monatlich für den Arbeitnehmer erstellt werden muss!

@Familiengerd

Diesen Einwand habe ich erwartet.

Grundsätzlich (systemimmanent) liegen die Abrechnungen vor, auch wenn sie bei einigen Unternehmen zu Recht dann nicht ausgehändigt werden, wenn sich zum Vormonat kein einziger Parameter geändert hat.

Anm.: Der Aufwand, dies bei der Vielzahl der Abrechnungsfälle für jeden einzelnen Mitarbeiter nachzuhalten, ist ebenso hoch wie kostenintensiv, sodass die allermeisten Unternehmen dazu übergegangen sind, die Lohn- und Gehaltsabrechnungen jedem Mitarbeiter auch jeden Monat zu Verfügung zu stellen. 

Die erfasste (gestempelte) Zeit ist in den allerwenigsten Fällen jeden Monat gleich, z.B. bei der Gleitenden Arbeitszeit - ansonsten bräuchte man die Zeiterfassung nicht.

Da der Mitarbeiter jedoch seinen monatlichen Zeitsaldo verfolgen können muss, besteht für ihn (wenn auch nicht auf eine Lohn- und Gehaltsabrechnung) zumindest der Anspruch auf Aushändigung des monatlichen Zeitprotokolls.