Arbeitszeit - Pausenregelung

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du exakt 6 Stunden arbeitest, darf der AG dir keine Pause abziehen, erst bei ÜBERSCHREITUNG dieser Zeit. In Betrieben mit elektronischer Zeiterfassung passiert dieses automatisch, wenn die 6 Stunden überschritten werden (das ärgert die KollegInnen dann sehr). Viel Glück für das Gespräch, mit dem Gesetzestext in der Hand hast du gute Karten.

Zitat aus dem Arbeitszeitgesetz der Bundesministeriums für Arbeit. und hier auch gleich der Link dazu, findest du im 2. Abschnitt:

Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht über - schreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn inner - halb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durch - schnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. § 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ru hepau sen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ins gesamt zu un - terbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hinterei - nander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Zitat aus dem Arbeitszeitgesetz der Bundesministeriums für Arbeit.

Also hier kann man das auch gut sehen: Es ist gar nicht so einfach mit der Auslegung dieser Pausenregelung.

Da mein Arbeitsplatz gefördert wird, haben da auch noch andere das Sagen. Von ganz oben heißt es: 6 Stunden und Basta!

Also Stosszeiten an meinem Arbeitsplatz sind 9 Uhr - 12:15 Uhr - 15:15 Uhr - 18:15 bis ca. 19 Uhr.

Durch die Regelung meines AG sieht das so aus: ich komme in der 1. Schicht von 9-15:30 Uhr statt von 9-15 oder 9:30-15:30Uhr also bin ich genau zu den meisten Stoßzeiten da. 2. Schicht: ich komme um 12:30-19:00Uhr statt 13-19 bzw. 12-18:30Uhr ... also bin ich wegen der Pausenregelung auch wieder genau zu den Stoßzeiten da.

Ich denke mir, wenn mich mein AG zu diesen Zeiten braucht, sollte er den Arbeitsvertrag anpassen und korrekt bezahlen. Ich fühle mich ausgenutzt...

die Pause von 30 Minuten ist gesetzlich vorgeschrieben. Und in dieser kannst Du auch spazierengehen, so kann Dich niemand stören

Hallo, Zu 1.: Er ist gesetzlich verpflichtet dazu, den er hat seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer genüge zu tun. Die strikte Einhaltung der Pausen (RUHE-/Erholungs-zeiten) schreibt das Arbeitzeitgesetz (ArbZG) vor, NICHT der Arbeitgeber (also nicht per Arbeitsvertrag)! Eine Pause ist eine Ausetzung der Arbeit zur geistigen und physisischen Erholung, von mehr als 15 Minuten. "Pausen" von weniger als 15 Min. sind Arbeitszeitunterbrechungen (z.B. Toilettengang, mal eben Kaffee holen, etc.), welche Lohnrechtlich keine Relevanz haben -sprich: Müßen bezahlt werden. Zu 2.: Hier kommt es u.a. darauf an, ob der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter/in hat. Über 10 muß er entsprechende Sozialräume zur Verfügung stellen (diese dürfen nicht für Büro- oder andersartige Arbeiten genutzt werden - auch nicht kurfristig). Ebenso dürfen sie innerhalb der Beschäftigungszeiten nicht verschlossen sein. Pausen, welche regelmässig arbeitstechnisch unterbrochen ("gestört") werden (z.B. mal eben eine Arbeit verrichten), sind KEINE Pausen, da sie nicht zur Erholung der Arbeitskraft dienen, sie müßen bezahlt werden! Ferner sind solche Unterbrechungen nur in extrem dringlichen Fällen z.B. bei Feuer/Wasser, etc. erlaubt, zur Schadensabwehr. Fälle von (angeblicher) 'eiliger Natur', sind eindeutig NICHT Unterbrechungswürdig, da sie in die Planungsgestaltung des Arbeitsgebers fallen. Heißt also, dass der Arbeitgeber eben besser planen muß! Es ist ratsam in Zukunft, den Arbeitgeber, auf die gesetzlichen Bestimmungen (höflich unter Verweis des Erholungszweckes) hin zuweisen. Im Wiederholungsfall, nach dem Hinweis, sollte man auf Nachholung der Pause bestehen (die Unterbrechungszeit hinten anhängen, um eine UNgestörte Pause von 30 Min. zu erhalten) oder auf Bezahlung bestehen. Selbst, wenn sie Bezahlt wird, dürfen Unterbrechungen nur Einzelfälle sein und nicht täglich! Sonst würde der Charakter der Pause (Ruhe-/Entspannung) nicht mehr gegeben sein. Es empfiehlt sich in einer Arbeitnehmer-Organisation(Gewerkschaft) einzutreten (falls noch nicht), um bei eventl. Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber, welche gerichtlich geklärt werden müßen, einen "starken Hintergrund" zuhaben. Zudem ist dann der Gerichtsgang kostenfrei und meist lenken die Arbeitgeber dann eher ein, weil sie die Aussicht auf Erfolg des Arbeitnehmers "besser Einschätzen".

Literatur: Du kannst z.B. bei >google< 'arbeitszeit reglung' eingeben und dort dann die angebotenen, entsprechenden Seiten durchblättern/ausdrucken oder im ARBEITZEITGESETZ (ArbZG) einsehen. Viele Arbeitsgerichte veröffentlichen auf ihre Webseite Urteile. Beim Bundesarbeitsgericht (BAG, in Erfurt) kannst Du auf deren Webseiten Urteile aus vergangenen Jahren raussuchen, lesen, ausdrucken. Ferner kann es auch nützlich sein mal einen Blick auf Sozialgerichts-Seiten zu sehen, wie das Bundessozialgericht (BSG, in Kassel), da Manches auch dort entschieden wird, was man eigentlich im Bereich des ArbG vermutet. Desweiteren bietet das > juraforum.de < recht gute Informationsbasis. Viel Erfolg!

es ist im arbeitsrecht festgehalten dass du bei mehr als 6 std ne halbe std (unbezahlt) pause nehmen musst, dir dein arbeitgeber sie aber auch ebenso gewähren muss

solange du unter 6 std arbeitest musst du eigentich keine pause nehmen

wenn du pause nimmst hast du auch ein anrecht auf erholung (also nicht weiterarbeiten nebenbei)

hier ist ein beispiel für einen link http://www.arbeitsratgeber.com/arbeitspausen.html :)

OlleNudel 
Fragesteller
 25.05.2011, 10:55

Danke, diese Seite hatte ich schon gefunden. Aber es ist halt strittig, ob nun nach genau 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause gemacht werden muss, oder erst etwas später, wenn die 6 Stunden deutlich überschritten werden. Ich finde das Sprachlich nicht sehr gelungen!