Gesetzliche Pausenregelung

4 Antworten

Nach 6 Stunden Arbeitszeit ist eine 30-minütige Pause nötig, ab 9 Std. zusätzl. noch einmal 15 Minuten.

Wobei hier auch mit einschleichenden Zeiten gerechnet werden kann (zB. Bruttorabeitszeit 9:10 = 30 Minuten Pause + 10 Minuten; 9:20 = 30 Minuten Pause + 15)

Ein Blick in das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hilft hier weiter:

§ 4 Satz 1 besagt, dass bei einer Arbeitszeit von voraussichtlich mehr als sechs Stunden die Ruhepause von 30 Minuten (bzw. nach Satz 2 von 2 x 15 Min.) im voraus fest stehen müssen. Bei voraussichtlich mehr als neun Std. Arbeitszeit sind es entsprechend 45 Minuten bzw. 3 x 15 Minuten.

Eine Verkürzung auf insgesamt nur 1 x 15 Minuten ist damit definitiv nicht gemeint.

Das heißt, der AG muss sich bereits in der Planung Eurer Arbeitszeit (Betriebsorganisation!) Gedanken machen und entsprechende Pausenregelungen verbindlich einrichten bzw. ermöglichen.

Die gesetzliche Regelung bei deiner Arbeitszeit sieht vor:

Eine Pause von 30 Minuten oder zwei Pausen von 20 Minuten oder drei Pausen von 15 Minuten.

Welche Pausenregulierung bei euch in Anwendung kommt wird vom Arbeitgeber an Hand der Arbeitsabläufe geregelt.

Ihr müsst die 30 Minuten einhalten,in Luxemburg beispielsweise ist dies anders geregelt,da ist die Pause bereits in den 8 Stunden täglicher Arbeit einbegriffen