Arbeitsvertrag austauschen?

4 Antworten

Ich würde den alten Vertrag nicht abgeben. Dein AG soll erst einmal den neuen Vertrag vorlegen, damit Du prüfen (oder prüfen lassen) kannst, was sich ändern soll.

Wenn Du mit dem neuen Vertrag nicht einverstanden bist, weil er für Dich schlechter ist als der alte, muss Dein AG, wenn er auf den neuen Vertrag besteht, eine Änderungskündigung aussprechen. Diese kannst Du annehmen, musst Du aber nicht.

Nimmst Du sie an, arbeitest Du zu den Konditionen im neuen Vertrag.

Nimmst Du sie nicht an, ist das gleichbedeutend mit einer Kündigung. Dann sofort (innerhalb von drei Wochen) Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Nimmst Du unter Vorbehalt an, behältst Du Deinen Job erst einmal zu den neuen Konditionen. Du reichst aber auch in diesem Fall Klage beim Arbeitsgericht ein (ebenfalls 3-Wochen-Frist). Wenn der Arbeitsrichter feststellt, dass die Änderungskündigung nichtig ist, kannst Du mit dem alten Vertrag weiter arbeiten.

Die Klage beim Arbeitsgericht kann man kostenlos bei der Rechtsantragstelle einreichen. Bei der Klageformulierung wird Dir auch geholfen.

Danke für die schnelle Hilfe

Lass Dich auf jeden Fall von einem Anwalt oder der Gewerkschaft/ Betriebsrat beraten. Nichts einfach unterschreiben! Auf keinen Fall

Da schließe ich mich der Meinung von JensDVC an. Vorher auf jeden Fall informieren!

NIchts ohne ANwalt oder Beratung unterschreiben. Lass die Verträge auf jeden Fall überprüfen. Allein bei Kündigung hast du als MItarbeiter der schon länger als Jahre da ist längere Kündigungszeiten. Bleib wachsam

Hallo, du bist grundsätzlich nicht verplichtet einen laufenden und gültigen Arbeitsvertrag ändern zu lassen - insbesondere nicht, wenn dieser für dich negativ ausfallen sollte. Gegenfrage: warum möchte dein Arbeitgeber das machen? Finanzielle Schieflage, drohende Insolvenz? Wir hat er das begründet?

Er hat es garnicht begründet er hat nur gesagt das wir die alten Arbeitsverträge mit bringen sollen weil wir neue bekommen