Arbeitsvertrag Ausstiegsklauseln

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Wettbewerbsverbote können wirksam sein. Garantiert nicht wirksam ist es aber, dem ArbN die Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses im Umkreis von 20km grds. zu untersagen. Verbunden mit einem Wettbewerbsverbot ist idR eine Vertragsstrafe. Bevor man das Risiko eingeht, zu einer solchen Zahlung herangezogen zu werden, würde ich den Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen und unter Darlegung aller relevanten Umstände dort erfragen, ob der ArbG den Wechsel akzeptieren muss oder nicht.

Kurze86 
Fragesteller
 03.10.2013, 22:03

Die Klausel in dem VErtrag ist laut Berufsverband rechtens!

Blödsinn.

Ordentlich kündigen (schriftlich!), Kündigungsfristen gem. § 622 BGB beachten und ab dafür.

Möchte deine Freundin ihren Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmes wechseln, greift hier eine Änderungskündigung.

Ansonsten genießt deine Freundin das "Recht auf freie Wahl des Arbeitsverhältnisses" oder besser: Berufsfreiheit gem. § 12 Grundgesetz.