Arbeitsunfall (Knieschmerzen) noch nach 4 Wochen melden?
Hallo,
man nehme an F hat sich vor 4 Wochen stark das Knie bei der Arbeit angestoßen, aber ging nicht zum Artzt, da es "halb so wild war" und F auch wenig Zeit hat (viel Arbeitsstress). Nun hat F noch immer Schmerzen und wird aller voraussicht nach doch zum Artzt gehen. Macht es für F noch Sinn, diesen Unfall als Arbeitsunfall zu melden?
mfg sf
8 Antworten
Nach 4 Wochen hast du ein Problem, der BG zu beweisen, dass sich die Schädigung durch einen Arbeitsunfall ereignet hat. Die Meldefristen für Arbeitsunfälle gibt es nicht nur spasseshalber.
Nach 4 Wochen könnte ja jeder kommen.
Macht nichts, es gibt diese Regelung ja auch nicht.
Hoi.
Mal ein aktuelles Gegenbeispiel: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 17.5.2013, L 8 U 2652/12
"1. Eine "verzögerte" posttraumatische Belastungsstörung scheidet als Gesundheitserstschaden eines Arbeitsunfalles nicht deshalb aus, weil eine wahrnehmbare Symptomatik erst längere Zeit nach dem die Erkrankung auslösenden Initialereignis aufgetreten ist. Ein Gesundheitsschaden kann entweder bereits mit dem Initialereignis eingetreten sein - Behandlungsbedürftigkeit ist keine zwingende Voraussetzung - oder die zum später auftretenden Gesundheitsschaden führende Kausalkette kann dadurch in Gang gesetzt worden sein."
Ciao Loki
Eine PTBS ist aber die psychische Folge eines traumatischen Ereignisses und tritt i.A.verzögert - mitunter erst nach einem halben Jahr auf.
Wie üblich ist die Antwort von DerHans maximal halb richtig. Daher nur den ersten Satz lesen und den Rest vergessen weil komplett falsch.
Und nocheinmal: es gibt für den Unfallverletzten keine Meldefristen!! Die Drei-Tage-regelung ist auch keine Frist sondern die Dauer der Arbeitsunfähigkeit die einen Arbeitsunfall meldepflichtig macht.
Die Meldung als Arbeitsunfall macht immer Sinn, gerade bei Knieverletzungen.
Was die Drei-Tage-Frist angeht: sie regelt die Meldepflicht des Arbeitsgeber bei Arbeitsunfällen mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen.
Weil es auf solche Fragen immer wieder falsche Antworten gibt (auch und insbesondere hier).
Es gibt für die Meldung eines Unfalls keine Fristen die man versäumen kann.
Sogar nach 30 Jahren kann man damit noch kommen, dass einzige Problem ist das der Nachweis eines solchen Unfalles mit der Zeit immer schwieriger wird. Darum mein eingehender Rat: melden, und wenn es nur eine Bagatelle ist.
Du wärst nicht der erste dem wegen einer Nichtmeldung spätere Ansprüche wegen Folgeschäden (die sich bei Knieverletzungen in aller Regel schlecht abschätzen lassen) nicht mehr durchsetzen kann.
Hoi.
Wie definierst du "Sinn"? Für dich ist es erstmal egal, wer die Arztrechnung bezahlt.
Die Meldung an sich bedeutet ja nichts. Interesant wäre es nur bei Spätfolgen oder anschliessender Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen.
Übrigens kommt es oft genug vor, dass es keine Zeugen gibt. Menschen stürzen in Lagerhallen, Treppenhäusern, auf dem Betriebsgelände oder in Büros und sind - allein! Oft genug bekommen es aber später Kollegen mit: "Na, warum humpelst du? Ach, stiess mich vorgestern an den Paletten neben der Laderampe, geht aber schon wieder..."
Die BG ist übrigens in der Beweislast, das es kein Arbeitsunfall war....
Ciao Loki
also einen Arbeitsunfall sollte man immer sofort melden. hier gehts ja nicht nur darum ob man nach einer gewissen zeit noch schmerzen hat. im schlimmsten fall wird man vielleicht sogar durch folgeschäden arbeitsunfähig - gut das ist wirklich der aller schlimmste fall - aber dennoch. bei einem Arbeitsunfall zahlt auch die gesetzliche kk. wenn kein Arbeitsunfall besteht - dann zahlt die Versicherung halt auch nicht ;) gegen diesen fall hab ich mich zb abgesichert - mit einer privaten Unfallversicherung, die ich auf www.unfallversicherung.mobi gefunden habe.
Gibt es denn auf F's Arbeit keine Liste, wo man sich einträgt, wenn man einen Arbeitsunfall hatte? F könnte das ja auf der Arbeit besprechen, ob er/sie es noch als Arbeitsunfall melden kann. Ich denke nämlich, dass dies möglich ist. Und dann so schnell wie möglich zum D-Arzt.
nein gibt es nicht. der Arzt wäre sowieso ein D-Arzt, kann er F vll. beraten?
Beraten kann er ihn auf jeden Fall. Ich weiß nur nicht, ob er ihn auch behandeln wird/ darf. Aber einen Versuch ist es ja wert.
Er darf ihn behandeln. D-Ärzte behandeln jeden der es nötig hat, D-Arzt ist eine Qualifikation die einen Arzt berechtigt besondere Heilbehandlung zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers durchzuführen. Er braucht dafür eine besondere Zulassung.
Der Gang zum D-Arzt ist auf jeden Fall nicht falsch, er weiss wie man der BG berichtet.
auch nach einem Tag könnte theoretisch "jeder kommen". Sonntags Fussball, Dienstags zum D-Arzt und Montag vortäuschen...oder nicht?!
Daher verstehe ich diese Regelung nicht...