Hallo, mein Arbeitgeber hat vergessen den Arbeitsunfall zu melden . Dadurch verfällt mein Anspruch bei der Unfall Versicherung was kann ich jetzt tun?

8 Antworten

Hoi.

Dein Arbeitgeber muss einen Arbeitsunfall nur dann melden, wer dieser tödlich war oder eine Arbeitsunfähigkeit von über drei Tagen zur Folge hatte. War das hier so?

Und selbst wenn. Ein Arbeitsunfall verjährt nie. Es könnte nur sein, dass es Probleme mit der Beweisbarkeit gibt, wenn niemand davon etwas mitbekommen hat.

Ciao Loki 

Vermutlich hast du von der materie noch weniger Ahnung als ich, sonst kämest du kaum auf solch abwegige Gedanken. :-)

Zum einen halteich es für nicht wirklich erforderlich, dass der AG meldet. Da gibt es schließlich noch einen Arzt und vor allem eine Krankenkasse. Letztere dürfte aus Erstattungsgründen ein besonders motiviertes Interesse haben, den Unfall bei der BG anzuzeigen. Und dann verfällt irgendein aus dem Arbeitsunfall resultierender Anspruch nicht über Nacht.

Um welchen Anspruch ginge es denn konkret? Man hat selber i.d.R. keine Ansprüche gegen die BG...

Und sollte da wirklich ein Problem vorliegen, haftet der AG aus Verschulden.

Du hattest einen Arbeitsunfall. Damit bist du zum D-Arzt. Daher ist der Unfall bei der BG gemeldet. Damit ist rechtlich eigentlich alles abgesichert.

Der Unfall wurde doch sicher beim Arzt als Arbeitsunfall erfaßt. Dadruch hat sollte die BG doch schon mal grundsätzlich Kenntnis vom Unfall haben, oder?

Welchen Anspruch hättest Du denn aus der Unfallversicherung konkret gehabt?