Arbeitsunfall in der Probezeit - ohne Arbeitsvertrag?
Folgende Situation - frisch im Betrieb angefangen (ca 10 Tage) im Fitness Studio. Aufgabenbereich vorher abgeklärt - arbeit nur im Fitness Bereich als Trainer (Center Struktur - mehrere Unternehmen unter der selben Leitung). Probearbeiten erfolgreich abgeschlossen - mündliche Zusage auf Vollzeit Stelle und 10 Tage voll eingebunden in den Betrieb (40 std Woche - Übernahme meiner Person auch vor Kollegen bestätigt).
Heute dann Arbeitsunfall gehabt. Ich wude vom Chef angewiesen auf ein Maler - bzw. Baugerüst zu klettern (eigentlich nicht mein Aufgabenbereich - was tut man nicht um den Job zu bekommen/ zu behalten). das Ganze ohne Schutzkleidung und/oder Instruktion und außerhalb des Fitness Studios (im Center auf dem Flur). Das Gerüst war instabil und eine Metall-Schelle ist abgebrochen, woraufin ich aus knapp 2 Meter Höhe auf meinem Arm gelandet bin. Handgelenk gebrochen, komplizierter Bruch, muss operiert werden mit Schrauben im Arm + Platte etc.
der Clou : dadurch,dass ich gerade frisch angefangen hatte, habe ich noch garkeinen Arbeitsvertrag unterschrieben (sollte eig. diese Woche passieren). Ich habe die mündliche Zusage des Chefs + Nachrichten bei Facebook und Whatsapp, dass ich die Stelle auf jeden Fall behalte, egal wie lange ich ausfalle. Allerdings wurde vorher jemand gekündigt, der wegen einem Knie-Unfall ausgefallen ist und bekanntlich sind Worte allein Schall und Rauch.
Meine Frage : in wie fern bin ich gegen Kündigung abgesichert? Durtfen die das eigentlich ohne Arbeitsvertrag? Was sollte ich jetzt beachten bzw was für Rechte und Pflichten habe ich? bin ich in einer günstigen oder ungünstigen Lage gegenüber dem Unternehmen?
ganz doofe Frage aber : haben die grob Fahrlässig gehandelt und steht mir soetwas wie Schmerzensgeld zu, bzw kann ich bei dem noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag aufgrund der Lage bei den Gehaltsverhandlungen noch etwas "nachhelfen"?
Das soll keinesfalls raffgierig wirken, aber ich denke mir "also erstmal ist das Gehalt für meine Qualifikationen sehr sehr gering, dann spiele ich als Trainer und Therapeut noch den Bauarbeiter für die, weil die keinen Hausmeister haben, dann bricht dieses Gerüst zusammen weil die nicht auf die Sicherheit achten und jetzt soll ich noch "froh" sein, dass ich den job behalten darf? (und das auch nur auf mündlicher Basis)
Ich bin mit den Nerven am Ende - und dankbar für jeden Tipp
PS: entschuldigt die Rechtschreibung und Grammatik, mit links zu tippen ist garnicht so einfach. :(
7 Antworten
Einen Schutz vor Kündigung hast Du nicht. Im ersten Halbjahr existiert keinerlei Kündigungsschutz.
Aber Entgeltfortzahlung wird es erst einmal für 6 Wochen geben.
Ich würde mich mit der zuständigen BG in Verbindung setzen ob denn auch der Unfall als solcher gemeldet wurde. Das kannst Du ev auch bei Deiner KK erfragen.
Ja, da hab ich mich vertan, Sorry. Entgeltfortzahlung gibt es erst ab dem 29. Tag.
Dann zahlt der AG und da es offensichtlich ist das die Kündigung wegen AU erfolgt auch über das Kündigungsdatum hinaus.
Zwischendurch zahlt allerdings auch nicht die KK sondern die BG.
Dein Chef hat grob Fahrläsieg gehandelt als Trainer hast du nichst auf einen gerüst zu suchen und dein unfall deutet darauf hin das er sich nicht an die sicherheitsbestimmungen für gerüstbauer hält.Du hast einen Arbeitsunfall und den must du auch so angeben den nur dan kommt die Berufsgenossenschaft für folgeschäden auf und ich bezweifele das dein chef das der BG Gemeldet hat da du dan den hergang des unfals schildern must und dein chef zugeben das du Auf seine Anweisung gehandelt hast was ihm ein höheren Beitrag einbringt und dir eventuel sogar schadensersatz Hast du das nicht als Arbeitsunfall Gemelde mache das sofort noch den das ist nicht zu deinem Nachtei Du als Tranier hast nichts mit dem gerüst oder dem gebüde zu tun deswegen ist ein schriftliecher Arbeitsvertarg immer besser den da steht zb auch dein arbeitsplatz beschrieben oder ort den must du auch nicht wegen andere arbeiten Verlassen.Da du sonst dan nicht versichert bist,l..
Eigentlich mus sich außer die BG auch noch das Ortnungsamt und zb Die Krankenkasse um den Chef kümmern da er gegen alle Sicherheitsvvorschriften verstoßen hat Ein grüst darf man nicht mal so eben aufstellen dafür mus man eine bestimmte din norm eingehalten und auch zb das ok vom Ordnungsamt haben Aber bevor jemand drauf darf mus es Überprüft worden sein und das wird wohl auch nicht geschen sein.am Besten wäre es du schaltest entweder deine Gewrkschaft oder einen Anwalt ein .
Erhol dich Erstmal den in kürze ist dein chef mit seinen Nerven am ende da er gegen einiege Vorschriften und Arbeitsschutzgesetze Verstoßen hat und sogar gegen Deine Arbeitsvertrag uv andere.Außerdem wird er dir auch keine Arbeistschutzkleidung Gegeben haben den einfach so und in Turnschuhen oder Normaeln Hat keiner was auf einen Gerüst zu suchen.
Da wird wohl bald die stelle als Chef Freiwerden den er hat gegen alles verstoßen was der Gesetzgeber zum Schutz von Arbeiter,angestellte Eingeführt hat also auf keinem fall das verschweigen das das ein Arbeitsunfall war. und Notfals Berichtiegen den Hast du eine Arbeitsunfall mus Notfals die BG sogar eine Umschulung Finanzieren..
Alles, was im 2. und 3. Absatz steht, ist quatsch.
@ herakles3000:
Kritische Anmerkung - unabhängig vom Gegenstand der Frage:
Ich weiß nicht, ob Du ein Rechtschreibproblem hast (Legasthenie), oder Deine Texte ohne Rücksicht auf Rechtschreibung allgemein, auf Groß- und Kleinschreibung und auf Zeichensetzung einfach nur "stumpf in die Tasten haust".
Hast Du ein Rechtschreibproblem, kann man da aktuell nicht viel dran machen; aber auch dann sollte es Dir mit ein wenig Mühe möglich sein, Deine Texte durch Punkt- und Kommasetzung
mindestens ansatzweise zu strukturieren und damit wenigstens ETWAS lesbarer zu machen - also mindestens dann Punkte setzen, wenn ein Satz zu Ende ist!
Haust Du Deine Texte aber einfach nur so in die Tasten, weil Dir Orthographie und Interpunktion gleichgültig sind (was in der SMS-, Twitter- und WhatsApp-Generation ja leider weit verbreitet ist), dann ist das eine Unverschämtheit gegenüber den anderen Usern, Lesern!
Zur Kündigung bleibt nur soviel zu sagen, dass der Arbeitgeber in der Probezeit jederzeit kündigen kann und diese nicht begründen muss. Was deine Kündigung angeht, muss diese auch bei mündlich geschlossenen Verträgen schriftlich erfolgen. Du hast noch nichts? Dann reiche auf jeden Fall Deine AU-Meldungen beim Arbeitgeber ein, sonst könnte das ggf. als unentschuldigte Fehlzeit zu sehen sein.
Schmerzensgeld: Einen Anspruch könntest du aus § 823 ff. BGB ableiten. Allerdings gilt bei Arbeitsunfällen ein Haftungsausschluss, der hier in § 104 SGB VII geregelt ist. Das heißt soviel, dass Du nachweisen musst, dass den Arbeitgeber mindestens eine grobe Fahrlässigkeit am Unfall trifft.
Du müsstest dem Arbeitgeber also mindestens beweisen, dass ihm der Ermüdungsschaden an der Metallschelle vorab bereits bekannt oder zu erwarten war und er damit rechnen musste, dass es höchstwahrscheinlich zu einem Unfall kommen wird. Die zweifelsfreie Beweisführung dürfte hier kaum möglich sein.
Auch das zur Verfügung stellen von Sicherheitskleidung (Helm / Schuhe) hätte wohl eine Handverletzung nicht verhindert. Selbst wenn, wäre das nur einfach fahrlässig.
Übrigens halte ich es auch für einen Fitnesslehrer, Yogalehrer oder was auch immer für zumutbar, wenn dieser für das Unternehmen eine Wand streicht oder ein Schild anbringt. Es ist völlig unerheblich, wo die Tätigkeit ausgeübt wird. Zumindest so lange die Tätigkeit nicht besonders gefährlich ist.
Soweit der Arbeitgeber Sicherheitsvorschriften nicht beachtet hat, wird die BG prüfen, ob sie hier in geeigneter Form, bis hin zu einem Bußgeld tätig wird.
Erstens: ein Arbeitsvertrag kann durchaus mündlich vereinbart werden. Deine Mails und SMS die du bekommen hast gelten dann als Beweis. Also gut aufheben.
Um die rechtliche Frage beim Unfall (durfte dein Chef überhaupt dir die Anweisung geben...) kümmert sich die BG als Kostenträger für deine Behandlung. Du hast doch sicher im Krankenhaus angegeben, dass das ein Arbeitsunfall war?
Mails sind aufgehoben. Was heißt "dürfen"? er ist der Studioleiter und hat mich angewiesen auf das Gerüst zu steigen. Dem Krankenhaus habe ich gesagt,wie es war und dass es ein Arbeitsunfall war. komisch fand ich nur,dass die mich garnicht nach meiner BG Nummer gefragt haben oder sonstiges.
Die brauchen auch keine BG-Nr. Die müssen nur wissen, wo Du arbeitest.
haben die auch nicht gefragt. komisch
Keine Angst, deine Krankenkasse kennt deinen Arbeitgeber schon.
Such einen Anwalt für Arbeitsrecht auf, das kann auch längere Unfallfolgen haben, die Dir evtl. die Berufstätigkeit unmöglich machen!
falsch!
der Arbeitgeber zahlt genau für die 10 Tage, wo der Fragesteller gearbeitet hat .....
ab dem 11. bis zum 30. Tag zahlt die Krankenkasse, ab dem 31. Tag zahlt wieder der Arbeitgeber ..... (außer er kündigt bis dahin in der Probezeit ....)