Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag - Verbindlich?
Hallo,
ich bin zurzeit auf der Suche nach einer Beschäftigung und habe gestern eine mündliche Zusage sowie eine Einladung zur Vertragsunterschrift bekommen.
Allerdings habe ich noch etwas anderes in Aussicht, was ich bevorzugen würde, wobei dies noch nicht sicher ist und sich noch etwas hinauszögern könnte.
Ist eine Vertragsunterschrift verbindlich, kann man den Vertrag vor Beschäftigungsbeginn gar kündigen? Danke!
6 Antworten
Die Unterschrift ist verbindlich.
In manchen Arbeitsverträgen steht, dass sie vor Beginn der Tätigkeit nicht gekündigt werden können. Ansonsten ist eine ordentliche Kündigung jederzeit möglich, auch vor Antritt des Jobs.
Du musst doch nicht am gleichen Tag den Arbeitsvertrag unterschreiben. Niemand kann verlangen, dass Du in den Betrieb kommst und Deine Unterschrift unter den Arbeitsvertrag setzt, ohne diesen gründlich gelesen zu haben.
Bitte darum, den Vertrag mitnehmen zu können, um ihn in Ruhe daheim anzuschauen. Ein seriöser AG hat bestimmt nichts dagegen.
Ja das ist verbindlich, je nach Probezeit kannst du innerhalb der Fristen die im Vertrag stehen kündigen.
Du bist auch Schadenersatzpflichtig !!! Also hinschmeißen ohne Frist ist teuer.
Nimm den Job, bekommst du den anderen kündigst du eben ganz normal.
Eine Unterschrift ist verbindlich.
Es gibt dann nur die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages, zu dem aber der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist.
Selbstverständlich kann der Arbeitnehmer (wie auch der Arbeitgeber) den Arbeitsvertrag auch nach der Unterschrift (und vor Arbeitsbeginn) noch kündigen, wenn eine solche vorzeitige Kündigungsmöglichkeit nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wurde oder besondere Umstände des angestrebten Arbeitsverhältnisses eine vorzeitige Kündigung ausschließen.
Verbindlich ^^
Ich habe immer gesagt ich habe noch mehr Vorstellungsgespräche und will diese aus Höflichkeit natürlich auch wahrnehmen, denke aber nicht das ich mich für eine andere Firma entscheide. Und das hab ich zu jeder Firma gesagt.
Ja und in vielen Verträgen steht auch drin, dass sie vor Antritt nicht gekündigt werden können.