Arbeitsvertrag läuft aus. Nur eine mündliche Zusage auf Verlängerung

10 Antworten

Du hast doch das Protokoll als Beweis. Wo ist Dein Problem? Geh zur Arbeit und frage Deinen Chef ob Du noch einen neuen Arbeitsvertrag bekommst.

Wenn Dein befristetes Arbeitsverhältnis mit dem heutigen Tag ausläuft, wenn Du morgen unwidersprochen Deine Arbeit fortführst (mit Kenntnis des Arbeitgebers), dann stehst Du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 15 "Ende des befristeten Arbeitsvertrages" Abs. 5:

Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 625 (stillschweigenden Verlängerung bei Dienstverhältnisses) ist auf die Befristung von Arbeitsverhältnissen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht anwendbar.

Der arbeitsvertragliche Ausschluss dieses Paragraphen hat also für Dein Arbeitsverhältnis absolut keine Bedeutung!

Die mündlichen Verabredungen (ob mit oder ohne Protokoll) ist für die Verlängerung dafür eines Arbeitsverhältnisses völlig irrelevant, weil die nach TzBFG § 14 "Zulässigkeit der Befristung" Abs. 4 zwingend schriftlich erfolgen muss:

Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Das schließt ein, dass diese schriftliche Vereinbarung ebenfalls zwingend vor Beginn des neuen Befristungszeitraums mit den Originalunterschriften beider Parteien vorliegen muss - ansonsten gilt die Schriftform nicht als gewahrt!

Wenn Du also morgen weiterhin unwidersprochen zur Arbeit gehst, hast Du einen unbefristeten mündlichen Arbeitsvertrag mit den sonstigen Vertragsbedingungen des vorherigen befristeten Arbeitsvertrages!

Also normalerweise ist es ja so, dass der Vertrag "automatisch" ein unbefristeter Vertrag wird, wenn der Arbeitnehmer am Tag des Ausscheidens trotzdem zur Arbeit aufgefordert wird und dieser die Arbeit auch ausführt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Arbeitgeber dieses Gesetz einfach durch eine Klausel in deinem Arbeitsvertrag umgehen kann.

Das Gesetz lautet: > Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablauf der Dienstzeit von dem Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil unverzüglich widerspricht.

Dort steht nirgendwo, dass dies im Vertrag ausgeschlossen werden kann.

Rede heute mit deinem Chef und frage ihn nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag. Du bist im Schichtplan eingeteilt - den wird er ja selbst gemacht haben. Von daher ist es schon mal keine stillschweigende Verlängerung. Ich würde mir da keine Gedanken machen, ihn aber wegen des schriftlichen Vertrages eben nochmal ansprechen.

Gem. Urteil des BAG vom 11.7.2007 ist im Rahmen des TzBfG der § 625 nicht anwendbar, weil der Sachverhalt gar nicht zutrifft. Ergo ist die Klausel schwebend unwirksam, und eine Weiterarbeit (Annahme der Arbeitsleitung durch den AG) führt konkludent zu einem unbefristeten Anstellungsvertrag. Siehe dazu

http://lexetius.com/2007,3033

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Familiengerd  30.06.2014, 12:24

Genau so sit es!

Hier greift nämlich das Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 15 "Ende des befristeten Arbeitsvertrages" Abs. 5:

Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Und diese Bestimmung kann im Arbeitsvertrag nicht durch Abdingung des § 625 BGB aufgehoben werden!