Baugewerbe (§13b, keine Meisterpflicht) ohne Eintragung in Handwerkskammer / BG?

3 Antworten

die >die Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft< ist zu gleich eine vers. was nichts mit Meistertitel zu tun hat, viele berufe brauchen dies nicht, nur bei einer Gefahr für gesundheitliche Schäden wie bei >"Holz- und Bautenschutz"< auftreten könnten, melden die sich von alleine, zumal du ein Subunternehmer bist, solltest diese Risiko nicht eingehen, wende dich nochmals an die Kammer, diese sollte es weiter ausführlicher begründen

In die BG solltest du eintreten, für dich und die für dich tätigen. Jeder private Bauherr meldet sich und seine Nachbarschaftshelfer dort. ( Eigentlich sollte man das Wissen haben ! )

In der HWK mußt du nicht Miglied sein, das ist freiwillig.

alle Handwerklichen Dienstleistungen bedingen einen Meister. Während der Holz und Bautenschutz lediglich eine Gesellenprüfung als Maler voraussetzt. Somit könnte dieser Begriff "handwerkliche Dienstleistungen" die HK auf den Plan gerufen haben.