Arbeitsunfall, Selbständig, BG, BGf . Wer zahlt?

2 Antworten

Hallo, entweder die entsprechende Berufsgenossenschaft anrufen oder den Online-Service nutzen. Die meisten BG´s haben auf ihrer Website Formulare für Unfallmeldungen die online ausgefüllt und gleich abgeschickt werden können. Wichtig: Beim Arzt immer gleich angeben dass es ein Arbeitsunfall (also BG-Fall) ist. Der sogenannte Durchgangsarzt meldet dies gleich weiter. Alles Gute

Als Selbständiger kann er freiwilliges Mitglied der Berufsgeneossenschaft sein, Bzw. in bestimmten Brachen, wie der Gastronomie ist er auch pflichtversichert. Außerdem tritt die BG bei Arbeits- und Wegeunfällen ein. Der Arbeitsweg beginnt aber erst vor der Haustür. Wenn er die Treppe runter gefallen ist, ist das KEIN Arbeitsunfall sondern seine Krankenversicherung kommt dafür auf. Es kommt also darauf an wo das passiert ist. Wenn er natürlich auf Kundenbesuch war ist es eindeutig. Ist der Unfall denn der BG gemeldet worden?

s3rob 
Fragesteller
 12.03.2010, 18:44

Vielen Dank für Ihre Antwort. Der Unfall ist auf der Arbeit passiert nicht zu Hause. Gemeldet wurde der Unfall noch nicht, da er gestern erst passiert ist. Können Sie mir vielleicht sagen, wie man das bei der BG einreicht. Für uns ist das ein ganz neues Gebiet und wir kennen uns überhaupt nicht aus.