Unfallversicherung Arbeitsunfall als Freiberufler Selbständiger

8 Antworten

Es gibt Unfallversicherer die eine private Unfallversicherung maßgeschneidert für Selbständige anbieten, die dann auch wirklich als Ersatz für die freiwillige Versicherung der BG gedacht ist.

Wichtig ist, dass die Invaliditätsleistung hoch angesetzt wird (Bei Vollinvalidität sollten mindestens 100.000,- € zur Verfügung stehen).

Und mir stellt sich noch eine ganz andere Frage: Bist du gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert? Die Wahrscheinlichkeit krankheitsbedingt berufsunfähig zu werden ist höher als durch einen Unfall, selbst in deinem Berufsfeld. Und wenn es sich nicht um eine definierte Berufskrankheit deiner Branche handelt würde die BG auch nicht leisten.

Über eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Unfallversicherung sollte auch der Einkommensverlust abgesichert werden. Daher sollte die BU-/Unfallrente dem Nettoeinkommen auf jedenfall entsprechen und am besten eine Dynamik von 3% oder mehr beinhalten.

Du solltest dich dies bezüglich mal eingehend offline beraten lassen.

Es gibt Unfallversicherer die eine private Unfallversicherung maßgeschneidert für Selbständige anbieten, die dann auch wirklich als Ersatz für die freiwillige Versicherung der BG gedacht ist.

Darüber würde ich gerne mehr wissen. Mir würden auch gute Stichworte reichen. Damit ich darüber Kllarheit bekomme. Kannst Du vielleicht Musterlinks o.ä geben?

Ich frage konkret nach Alternativen zur Bau BG als Selbständiger. Momentan weiß ich nichtmal einzuordnen, ob ich die BAU BG die Günstigste / Billigste/ Beste für mich ist.

Vielleicht wichtig: Wenn man in einer gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert ist, zahlt die Krankenkasse keinerlei Leistungen für Arbeitsunfälle.

Heißt das, die gesetzliche Krankenkasse zahlt meine Verletzungen, Unfälle während der Arbeit, sowie ich nicht weitergehend versichert bin??

Hallo, die Antworten von sollianer, RHW und kevin beinhalten schon die richtigen Antworten. Als Selbständiger würde ich immer beide zumindest in Betracht ziehen. Daei ist aber zu wissen, das die gesetzliche UV (BG) durch ein Umlageverfahren finanziert wird, die Beiträge Deiner Klasse also angehoben oder aber auch ermäßigt werden können. Das liegt halt an der Anzahl der Schäden und den ausbezahlten Leistungen der BG.

Bei der privaten UV hast Du einen Vertrag, der zumeist eine 24-Std-Weltdeckung abdeckt. Diese kann aber sehr unterschiedlich gestaltet werden, ggf. nur auf die Freizeit bezogen. Wie bereits erwähnt gehörst Du in Deinem Beruf zu höheren Gefahrengruppe, so dass Du sicherlich mit 100€ im Jahr niemals ausreichend abgesichert sein wirst. Hier ist ein sehr großer Beratungsansatz bei Dir notwendig, um Dir wirklich alle unterschiedlichen Gestaltungsmerkmale aufzeigen zu können.

Schau Dir mal bitte diese Links an:

http://www.klipp-und-klar.de/versicherungen/private_unfallvers/index.jsp

bundderversicherten.de/unfall.

Viel wichtiger als eine Unfall-Rente ist eine BU-Rente, weil diese einen umfassenderen Schutz bietet. Aber das hat ja kevin ebenfalls schon erwähnt.

Wieviel Wert hat die eigene Arbeitskraft? ** diese gilt es mit der Berufsgenossenschaft abzusichern! Garantiert ist die **eigene Arbeitskraft mehr wert als eine Vollkaskoversicherung für das Auto - und die sichert man meistens ab! Die Berufsgenossenschaften sind gesetzliche Unfallversicherungen! Ohne Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sind alle Aktivitäten Freizeit - also ohne Schutz. Die privaten Unfallversicherungen sind nur eine Ergänzung können aber diese gesetzliche Versicherung nicht ersetzen. Begründung: Die private Unfallversicherungen zahlen nur die versicherten Leistungen - bei Invalidität, Krankenhaustagegeld und eine Unfallrente. Die Berufsgenossenschaft leistet unbegrenzt auch bei Berufskrankheiten. Arbeits- und Wegeunfälle sind versichert - also die Fahrten zu den Kunden und Veranstaltungen. Das Risiko hat jede (r) Selbstständige !! Übernommen werden Arztkosten, Krankenhauskosten, Rehabilitationskosten, Anpassungen von Arbeitsplatz und Wohnumfeld, zahlen Übergangsgelder und Verletztenrente und das ohne Zuzahlungen. Um Unfälle zu verhindern haben die Berufsgenossenschaften Verordnungen erlassen und bieten sehr gute Präventionskurse. Die Leistungen sind wirklich o.k. - egal bei welcher Berufsgenossenschaft! Der Beitrag muss bei der Berechnung der eigenen Leistung berechnet werden und auf den Kunden umgelegt werden! ** Bei einer Abschlepprechnung steht auch : **Beitrag für die Versicherung!!

Empfehlung für alle Selbstständigen:: immer den wichtigen Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) beantragen **und ** mit einer privaten Unfallversicherung ergänzen. Weil z.B. bei Invalidität die Berufsgenossenschaft erst ab 20% Rente gewährt ... die private Unfallversicherung 24 Stunden Deckung anbietet,....

Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich versichert , die Beiträge muss der Arbeitgeber alleine zahlen. Als Selbstständiger wird der Beitrag in der Kalkulation berücksichtigt!

**Die BG hat keinen Aussendienst, um Mitglieder zu werben !! ** nur die privaten Versicherer !!

Soviel ich inhaltlich von deiner Antwort halte, machen die Fettschreibungen sie super schwierig lesbar.

  1. bist du kein Freiberufler sondern Selbstständiger Handwerker

  2. was hat diese Frage mit Arbeitsrecht zu tun?

Hallo,

hier sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aufgelistet:

§ 7 bis 103 SGB VII:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/

Oder bei der BG anrufen und eine Leistungsübersicht anfordern (besonders auch für Umschulung, Verletztengeld und Renten)

Vielleicht wichtig: Wenn man in einer gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert ist, zahlt die Krankenkasse keinerlei Leistungen für Arbeitsunfälle. Wenn man eine private Unfallversicherung hat, zahlt die gesetzliche Krankenkasse auch für Unfälle während der Arbeit (Leistungen sind aber teilweie niedriger als bei der BG: z.B. Zahnersatz, Brille, Krankengeld, Zuzahlungen).

Gruß

RHW

Per Gesetz ist immer nur eine BG für Arbeitnehmer und Selbständige zuständig. Es gibt keine Wahlmöglichkeit zwischen den BGn.

Per Definition liegt ein Arbeitsunfall nur dann vor, wenn es eine Tätigkeit ist, bei eine gesetzliche Unfallversicherung besteht:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html

Dann sind Leistungen der gesetzl. Krankenkasse ausgeschlossen:

.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html -> Absatz 4

Wenn es keine gesetzliche gesetzliche Unfallversicherung gibt, kann es kein Arbeitsunfall sein und die Leistungen der Krankenkasse können daher nicht ausgeschlossen werden.

Man sollte aber auf jeden Fall prüfen, ob eine Kündigung bei der BG überhaupt möglich ist. Das ist oft in der Satzung der jeweiligen BG geregelt. Danach sollte man ggf. prüfen, welche Leistungen durch eine Kündigung ggf. entfallen würden:

Verletztengeld (meist höher als Krankengeld), Verletztenrente, Sterbegeld, Hinterbliebenrente, Umschulung, Zahnersatz (100%), ....

@RHWWW

Heißt das, die gesetzliche Krankenkasse zahlt meine Verletzungen, Unfälle während der Arbeit, sowie ich nicht weitergehend versichert bin??

Ja, das ist korrekt. Das Krankenkengeld der Krankenkasse ist aber niedriger als das Verletztengeld der BG. Die Krankenkasse zahlt weder Sterbegeld noch Renten noch Umschulungen.