Nachzahlung der Rente durch die BG

1 Antwort

Hoi.

Ein Blick in Gesetz klärt auf:

§ 72 SGB VII Beginn von Renten

"(1) Renten an Versicherte werden von dem Tag an gezahlt, der auf den Tag folgt, an dem

  1. der Anspruch auf Verletztengeld endet,

  2. der Versicherungsfall eingetreten ist, wenn kein Anspruch auf Verletztengeld entstanden ist."

Daher wird die BG die Rente eben rückwirkend festsetzen, sofern du kein Verletzengeld bezogen hast(z.B. bei einer Wiedereingliederung oder einem Arbeitsversuch ist man ja noch AU und erhält Verletztengeld). Etwas komplizierter kann es werden, wenn man eigentlich wieder arbeitet und dann aufgrund des Unfalles es zu weiteren Arbeitsunfähigkeitszeiten kommt.

Ciao Loki

Traumatanz 
Fragesteller
 10.07.2013, 16:20

Ich bin nach 4Monaten das erste mal bei vollem Arbeitsentgeld wieder arbeiten gewesen für 5Monate. Dann war ich erneut krank für 4Monate. Danach habe ich erneut in einer anderen Abteilung eine Arbeit für 3.5Monate aufgenommen, Danach erneut krank nach Zusammenbruch für 4Wochen. Danach wieder gearbeitet für 4Monate und jetzt wieder krank mit Verletztengeld. Ich habe praktisch 12,5 Monate bei Arbeitsentgeld gearbeitet ohne der BG auf der Tasche zu liegen. Nach den Begutachtungen durch Sachverständige (4STK.) wurde mir von denen gesagt das ich Anspruch auf Rente hätte. Prozente wurden mir noch nicht genannt. Stehen mir denn für die 12,5 Monate die ich nach dem Unfall gearbeitet habe nicht auch Rente zu?

Grüße

Lokicorax  10.07.2013, 17:04
@Traumatanz

Hoi.

Doch, dass habe ich doch auch so geschrieben. Der Rentenbeginn wird einmal festgelegt. In deinem Falle dürfte das also spätestens vier Monate nach deinem Unfall sein, als du wieder angefangen hast zu arbeiten.

Die Rente wird von späteren AU-Zeiten aufgrund des Unfalles nicht verändert, aber das Verletztengeld könnte anders berechnet werden.

Ciao Loki