Arbeitsunfall- Entschädigung/Schnerzensgeld?

9 Antworten

Hoi.

Wenn du dich mit einem Cuttermesser schneidest, steht dir die Heilbehandlung durch die Berufsgenossenschaft zu. Wird dein Finger schwerer verletzt und es verbleibt ein Schaden, könnte eine Unfallrente dazu kommen.

Allerdings kommen mir Zweifel bei deiner Unfallbeschreibung: wo verarbeitet ein Gärtner einen Teppichboden? 

Wurde den der Unfall ins Verbandsbuch eingetragen und eine Unfallanzeige bei der SVLFG erstattet? 

Ciao Loki 

http://www.versicherungsbote.de/id/4803203/Arbeitsunfall-Schmerzensgeld-Anspruch-Urteil/

Textauszug:

Arbeitsunfall: Bei einem Arbeitsunfall haben Geschädigte nur dann
Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn die Firma oder ein anderer
Arbeitnehmer den Unfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Darauf hat
aktuell das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestanden und wies die Klage eines verletzten Arbeitnehmers ab (Az. 5 Sa 72/14).

Ja du musst dir selber Schmerzensgeld zahlen .... nein, wende dich bitte vertrauensvoll an deine Berufsgenossenschaft und deine Unfallversicherung.

Ähm Schmerzensgeld wenn du dich selbst geschnitten hast? Dann frag mal bei dir nach...

Was dir zusteht ist auf jeden Fall eine ärztliche Behandlung, die von der Berufsgenossenschaft finanziert wird.

Schmerzensgeld bei diesem Arbeitsunfall kannst Du nur von dem bekommen, der Dir den Unfall zugefügt hat.