Ist eine Lebensmittelvergiftung ein Arbeitsunfall?

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Hoi.

Nope, Essen ist Privatsache:

Im November 2012 urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg z. B., dass das Essen in einer Betriebskantine grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert ist (Az: L 6 U 1735/12)

Aber:

"Ausgehend von diesen Grundsätzen hat das Bundessozialgericht ausnahmsweise den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Nahrungsaufnahme bejaht, wenn die versicherte Tätigkeit ein besonderes Hunger- oder Durstgefühl verursacht hat, der Versicherte sich bei der Mahlzeit infolge betrieblicher Zwänge besonders beeilen musste, er veranlasst war, seine Mahlzeit an einem bestimmten Ort oder in besonderer Form einzunehmen, die Essenseinnahme im Rahmen einer Kur angeordnet war oder dem Kurerfolg dienlich sein sollte oder ganz allgemein, wenn bestimmte betriebliche Umstände den Versicherten zwar nicht zwangen, aber wenigstens veranlassten, seine Mahlzeit an einem bestimmten Ort einzunehmen, betriebliche Umstände die Einnahme des Essens also wesentlich mitbestimmten3. Die bloße Zurverfügungstellung einer Kantine durch das Unternehmen genügt jedoch ebenso wenig wie der Umstand, dass der Versicherte sich auf einer Dienstreise befindet."

Mittagessen ist keine versicherte Tätigkeit, sondern "Privatvergnügen".
Also nein, es zählt nicht als Arbeitsunfall.
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Die Nahrungsaufnahme
Soweit es um die Nahrungsaufnahme geht, ist das Bundessozialgericht der Auffassung, dass das Essen nicht zur versicherten Tätigkeit selbst gehört. Wer isst, arbeitet in aller Regel nicht gleichzeitig. Essen ist demnach eine Privatangelegenheit, die in erster Linie ein menschliches Grundbedürfnis befriedigen soll. Die Folge davon ist, dass das Essen selbst nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.....

Quelle: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitsunfall-und-berufskrankheiten/gesetzlich-unfallversichert-in-der-mittagspause/

Laut § 8 Abs. 1 SGB VII, ist ein Unfall ein, von außen auf den menschlichen Körper einwirkendes, unfreiwilliges Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Ein Arbeitsunfall ist dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seiner versicherungspflichtigen Tätigkeit einen Unfall erleidet.

Meiner meinung nach ist es sehr schwer, denn wenn die Betriebskantine das Sushi anbieten würde, dann würdest du damit durchkommen. Aber du hast bestimmt keine Lebensmittelvergiftung bekommen..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
emib5  18.09.2018, 16:49

Betriebskantine würde ich mal zu eigenwirtschaftliche Tätigkeit zählen.

Leider nein, das ist Pausenzeit und nicht auf Arbeit passiert

Nicht einmal der Weg zum und vom Lidl ist versichert.

Denk beim nächsten Einkauf an das zusätzliche Klopapier ^^

PS und nimm eine zusätzliche Unterhose mit Arbeit 😂