Invaliditätsleistung und hartz 4

3 Antworten

Wenn ich mich nicht irre,wird das leider auf euren Bedarf angerechnet,wenn dir der Schaden nicht durch einen dritten zugefügt wurde und du dadurch Schmerzensgeld und ggf.eine Rente beziehen würdest !

isomatte  30.11.2014, 18:27

Bist du dir denn auch wirklich sicher,das du mit deiner Freundin eine BG - bildest ?

Denn du sprichst hier von deiner und nicht unserer Tochter,das würde ich dann so verstehen,das deine Freundin nicht die leibliche Mutter ist.

Dann würde das ganze nämlich anders aussehen.

Würde tatsächlich nur deine Freundin ALG - 2 bekommen,dann würde auch von deinem Geld nichts bei ihr angerechnet.

Das kannst du einfach feststellen,einfach in den Bescheid der Freundin sehen und wenn da als Regelsatz 391 € steht,dann bildet ihr zur Zeit noch keine BG - auch wenn ihr zusammen wohnt.

Steht da aber 353 €,dann wird es so kommen,wie beschrieben.

Die Rechtslage ist mehr als uneindeutig. Im Allgemeinen nehmen sie euch das Geld wieder weg, weil sie es als Einkommen rechnen.

ABER

"§ 11 Abs 3 SGB II hat folgenden Wortlaut:

(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen

  1. Einnahmen, soweit sie als

a) zweckbestimmte Einnahmen

b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,

  1. Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden"

Dazu gibt es bereits eine Petition, die allerdings schon geschlossen ist

https://www.change.org/p/bundestag-bundesrat-sozialgesetzgebung-invalidit%C3%A4tsleistung-soll-auf-hartz-iv-grundsicherung-anrechnungsfrei-bleiben-klare-aussage-im-gesetzestext

Ich rate dir zu prüfen, ob §253 Abs 2 BGB für dich zutrifft (mein Laienverstand sagt ja) und in den Widerspruch zu gehen und mit Anwalt in die Klage. Versprechen kann ich dir nichts, möchte dir nur sagen, dass ich finde, dass du MORALISCH durchaus im Recht bist.

Hallo,mir hat mal einer erzählt, das man ein Konto z.B. mit der Mutter,Vater oder Oma hat die nichts mit den Sozialamt zu tun haben oder ein Konto was nicht bekannt ist(Onlinekonto). und da lässt du dir das Geld hinüberweisen. Ich bin nicht für Sozialmissbrauch, aber in dem Fall sollte man schon schützen, wenn das Amt wirklich das verlangt aufzubrauchen. Meine Schiene sind Versicherungen. Deine Unfallversicherung ist aber nicht gerade der Brüller, Lass die Schädigung von einem unanhängigen Gutauchter einschätzen, ob der Grand in % richtig bewertet ist von der Versicherung. Hast du natürlich eine schlechte Versicherung Finger nur 5 % Invaliditätsklausel, dann kan das schon passen. Sei froh, das es ein Arbeitsunfall war, solltest du eigentlich eine Unfallrente bekommen, oder? Alles Gute constein