MdE Nachbegutachtung

2 Antworten

Hoi.

Ein exkat gleiches Beschwerdebild wirst du kaum finden. Ausserdem bewertet ja jeder Arzt etwas anders.

Ich würde dir raten, erst einmal den neuen Rentenbescheid abzuwarten. Du hast dann immernoch vier Wochen Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen, wenn dir das Ergebnis nicht gefällt.  

Solange du aber noch keinen Bescheid hast, kannst du noch "nachlegen" und deinen vergessenen Punkt nachmelden.

Ciao Loki

Hallo Loki,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde tatsächlich erst mal abwarten. Termin für die Begutachtung ist nächsten Freitag. Ich habe mich auch schon bei dem Arzt erkundigt wie die Einstufungen erfolgen. Er sagte, dass hierbei nur die objektiven Beschwerden berücksichtigt werden. d.h. wenn ich durch den Unfall jetzt Rückenbeschwerden habe durch mein verkürztes Bein wird dies nicht anerkannt - und er sagte schmerzen kann man nicht messen... deshalb war meine Frage ob jemand Erfahrung damit hat und bei dem ein solches Symptom mit Taubheitsgefühlen bereits mal bewertet wurde.

Nochmals vielen Dank für Deine Hilfe :-).

Gruß Alex

Ich vermute mal, dass Du einen Verschlimmerungsantrag gestellt hast bzw. dein Arzt.

Die BG wird deshalb voraussichtlich die Unterlagen aller zwischenzeitlichen Ärzte anfordern und ein Gutachten veranlassen, in dem die Veränderungen im Vergleich zu vorher überprüft werden.

Da die MDE nicht auf deinen Gesundheitsschaden (wie ein Schadensbericht) abstellt, sondern auf die Anzahl der noch erreichbaren Tätigkeiten im Arbeitsmarkt, ist das mit dem Prozentsatz und der Meinung des dir bekannten Arztes eh nicht so einfach.

Sollte dein Bekannter kein D-Arzt sein, könnte es sein, dass er mit der 40 % vielleicht mit deinem Grad der Behinderung (Versorgungsamt-Behindertenausweis) Recht hat, aber nicht im Bezug auf die MDE.

Das muss man hier trennen.

Ein Anmerkung: Die Erfahrungswertetabellen, die man in der einschlägigen Literatur findet, sind lediglich Mittelwerte, an denen sich die BG anlehnen kann. Die BG kann daher im Einzelfall auch mal deutlich drüber oder darunter liegen, da die MDE von verschiedenen Faktoren abhängt.

Da bei Dir ein komplexes Krankheitsbild hast, sind die Tabellen nicht ausreichend. Das heißt hier wird dein Zustand genommen und dann geschaut, wie Du bezogen auf den für dich (vor dem Unfall) erreichbaren Arbeitsmarkt, jetzt eingestuft wirst.

Es erfolgt keine Addition der Erfahrungswerte, sondern der Bildung einer Gesamt-MDE (Einzelfallbezogen).

Hallo Lumbago,

erst mal vielen Dank für Deine Antwort.

Stimmt ich habe ein Verschlimmerungsantrag gestellt nachdem ein befreundeter Arzt mir dazu geraten hat weil er gesehen hat dass es schlimmer geworden ist. Ich habe auch schon den Termin zur Nachbegutachtung für nächsten Freitag.

Bei meinem Bekannten von dem ich geschrieben habe handelt es sich um meinen Onkel der selbst Durchgangsarzt war aber bereits einige Jahre in Rente ist.
Mir ist bekannt, dass sich die MdE nicht auf die Summe der einzelnen Einschränkungen bezieht sondern auf die gesamte Einschränkung - sonst wäre man teilweise recht schnell bei 80-100% ;-).

Hast Du vielleicht Erfahrung bzw. davon gehört wenn sich die MdE jetzt von 20% auf Beispielsweise 40% auf einmal erhöhen würde ob die BG dem Bericht des begutachtenden Arztes problemlos folgt da es eine Erhöhung um zwei Stufen ist.
Eigentlich sollte es so sein denn dafür gibt es ja ausgebildete Ärzte die von den BG`s als Gutachter akzeptiert werden.
Die Gutachten von den Ärzten müssen ja auch vor Gericht stand halten.

Danke Dir nochmals

Viele Grüße

Alex

@AlexIndy

Hallo,

Ich würde den GA fragen, welche MDE er sieht und die mit dem Anhörungsschreiben bzw. dem späteren Bescheid vergleichen. Bei Unklarheiten kannst Du fristwahrend Widerspruch einlegen und deine Akte anfordern - bzw. Einsicht in die Akte verlangen. Du kannst deinen Bekannten mal drüber lesen lassen, ob das GA schlüssig ist.

Wenn es hart auf hart kommt kannst Du einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehen oder dich bei einem Patientenverein beraten lassen.

Bei der MDE gibt es keine Stufen. Eine Änderung der MDE muss lediglich mindestens 5 v.H. betragen und bei Dauerrenten mehr als drei Monate bestehen (§ 73 Abs. 3  SGB VII). Höchstgrenzen gibt es keine (außer die 100). Das wäre auch je nach Fall echt problematisch.

Ob die BG den Gutachten folgt, hängt letztlich von mehreren Faktoren ab. Zu viele um irgendeine sinnvolle Prognose abgeben zu können.

Viele Grüße

Lumbago

Hallo...

Vielen Dank für Deine Antwort.
Jetzt bin ich etwas beruhigt über das mögliche weitere Vorgehen. Dabei gibt es doch einige Möglichkeiten.

Aber bezüglich Deiner Aussage über die "Stufen" bei der BG bin ich anders informiert.
Als ich bei der BG angerufen habe bezüglich dem Vorgehen bei einer Verschlimmerung wurde mir gesagt, dass ich zu einem Durchgangsarzt gehen soll und der einen Bericht darüber schreiben soll ob es sich um eine "erhebliche" Verschlimmerung handelt. Erheblich würde bedeuten um mindestens 10%.
Mir wurde gesagt, dass es bei der ersten Einstufung mind. 20%MdE sein müssen aber diese auch in 5% Schritten gemacht werden können - also 25, 30, 35 usw.
Aber bei Nachbegutachtungen muss eine erhebliche Verschlimmerung vorhanden sein was eine Änderung von mind. 10% bedeutet und dann auch nur in weiteren 10% Schritten erfolgt.
Deshalb habe ich das in "Stufen" geschrieben.
Oder ist das Ganze auch abhängig von welche BG das ist...zum Beispiel BG Bau oder Verwaltungs BG???

Viele Grüße

Alex

@AlexIndy

Also die "Stufen" hängen nicht von einer BG ab. Zwischen den BG'en sind bei Renten nur zwei wichtige Dinge unterschiedlich:

  1. Der Höchst JAV (liegt bei den Unfallkassen im Bereich 60.480,00 € bis 104.580.00 € und bei den BG'en im Bereich 69720,00 € (BG BAU) und 96000,00 € (VBG)).
  2. Der Faktor Mensch. Das kann aber schon innerhalb einer einzigen Verwaltung der gleichen BG gelten.

Wir reden bei er Festsetzung der MDE ohnehin nur von Annäherungswerten . Deshalb machen diese "Stufen" von 5 v.H. in der Praxis Sinn. Diese "Stufen" sind aber nicht vorgeschrieben, sondern nur allgemein üblich. Hinzu kommen aber Werte wie 33 1/3 und 66 2/3. Theoretisch könnte ein Arzt also Werte wie 53,654 v.H. durchaus angeben. Ob die MDE Erstfestgesetzt wird oder es um Verschlimmerungen geht ist (von Mindeständerungen abgesehen) egal.

Der Mindestsatz für die MDE Festsetzungen beträgt 10 v.H., Rente gibt es bei einem Einzelschaden aber erst ab 20 v.H.. Außerdem gilt der Höchstsatz von 100 v.H. (Alle Renten zusammen) ebenfalls.

@Lumbago666

MDE Tabellen findest Du im Schönberger * Mehrtens * Valentin "Arbeitsunfall und Berufskrankheit" oder im Bereiter-Hahn * Mehrtens "Gesetzliche Unfallversicherung" Handkommentar und in weiteren Standardwerken. Kannst Du in jeder gut sortierten UNI-Bibliothek nachlesen.