Wenn ein Arbeitsunfall der nicht als Arbeitsunfall anerkannt wurde,..... (siehe Text)?

3 Antworten

Dann wird nach Aktenlage entschieden.

Normalerweise erfolgt bei einem Arbeitunfall eine Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft. Diese ist beim Arbeitgeber und bei der BG dokumentiert.

Eventuell ist beim Arbeitgeber auch im Verbandbuch oder in der Personalakte noch etwas zu diesem Vorfall zu finden.

Dein (Ex-)Arbeitgeber müsste also nochmal seine Unterlagen durchkramen, ob zu diesem Unfall was zu finden ist. Ansonsten wird auf Basis der Unterlagen entschieden, die die BG vorlegen kann. Dazu gehören z.B. auch Arztberichte, falls die Verletzung damals behandelt worden ist.

Zehn Jahre sind aber schon eine verflucht lange Zeit.

Soweit ich weiß, muss ein Arbeitsunfall der BG doch schriftlich gemeldet werden!

Es müsste also in der Firma sowie auch in der BG etwas vorliegen.

Als ich vor Jahren einen Arbeitsunfall hatte, habe ich von dem Schreiben der Firma an die BG eine Kopie erhalten!

Was? Dann wird es kaum anerkannt.