Wenn ein Arbeitsunfall der nicht als Arbeitsunfall anerkannt wurde,..... (siehe Text)?
... 10 Jahre später wieder zur Sprache kommt, weil die BG noch etwas wissen möchte, aber inzwischen die Person die den Arbeitsunfall als Arbeitsunfall gemeldet hat alles vergessen hat, was passiert dann?
Angenommen die Sache wäre noch nicht vor Gericht gelandet, aber die BG hat den Arbeitsunfall trotzdem nicht als Arbeitsunfall akzeptiert. Und 10 Jahre später meldet sich die BG wieder.... Siehe Fragestellung, aber die Person die den Arbeitsunfall als Arbeitsunfall gemeldet hat, weiß absolut nichts mehr davon und wenn es dann vorm Gericht kommt, wie geht es da weiter, wenn die genannte Person nichts mehr weiß.
3 Antworten
Dann wird nach Aktenlage entschieden.
Normalerweise erfolgt bei einem Arbeitunfall eine Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft. Diese ist beim Arbeitgeber und bei der BG dokumentiert.
Eventuell ist beim Arbeitgeber auch im Verbandbuch oder in der Personalakte noch etwas zu diesem Vorfall zu finden.
Dein (Ex-)Arbeitgeber müsste also nochmal seine Unterlagen durchkramen, ob zu diesem Unfall was zu finden ist. Ansonsten wird auf Basis der Unterlagen entschieden, die die BG vorlegen kann. Dazu gehören z.B. auch Arztberichte, falls die Verletzung damals behandelt worden ist.
Zehn Jahre sind aber schon eine verflucht lange Zeit.
Soweit ich weiß, muss ein Arbeitsunfall der BG doch schriftlich gemeldet werden!
Es müsste also in der Firma sowie auch in der BG etwas vorliegen.
Als ich vor Jahren einen Arbeitsunfall hatte, habe ich von dem Schreiben der Firma an die BG eine Kopie erhalten!
Was? Dann wird es kaum anerkannt.