Arbeitsunfähig mit hartz4 ist den ein ehrenamt erlaubt?
Hallo
Ich bin arbeitsunfähig auf Grund von depprisonen und das schon ein paar jahre. Nun hatte ich mit meiner psychologische Betreuung darüber gesprochen und sie meinte das etwas ehrenamtliche Arbeit gut für wäre so 2 Stunden die Woche! !
Nun meine frage ist das erlaubt oder ist es verboten ? Sind auch nur 2 Stunden die Woche. Einen Lohn erhält man nicht aber 20 euro aufwandsenschädigung.
2 Antworten
Ja, das ist gestattet. Aber Du musst das natürlich deinem Fallmanager mitteilen. Der sollte das wissen.
Da wird auch nichts vom ALG 2 abgezogen solange das unter 147 € ist.
Bis 100 € erzähle mir eine Nachbarin könne sie behalten. ( Im Monat) Sie putzt hier im Haus die Treppe. Da das Geld über ihr Konto läuft wird alles was über 100 € ist vom ALG II abgezogen. Denke demnach kannst Du die 20 € behalten
Das Geld wäre mir egal würde es auch kostenlos machen.hauptsache ich komme etwas raus und kann mich daran wieder gewöhnen
Ja das auf jeden Fall.