Darf man ehrenamtlich tätig sein, wenn man Hartz4 erhält?

11 Antworten

Ehrenamt ist ehrenamt. Das übt auch der Berufstätige in seiner Freizeit aus. Keine Interessenskollision also.

Auch ein unbezahltes praktikum darf ausgeübt werden. Du stehst dem Arbeitsmarkt ja weiter uneingeschränkt zur Verfügung. Ein unbezahltes Praktikum kannst du ja jederzeit zu Gunsten einer bezahlten Tätigkeit aufgeben. Ein praktikum ist das sammeln von Berufserfahrung. Es bietet im Normalfall auch die möglichkeit zum Einstieg in den Beruf und ist als Initiative des Leistungsempfängers zu werten und nicht durch Entzug der Leistung zu bestrafen.

Gegen eine solche Entscheidung unbedingt Widerspruch einlegen oder klagen.

dh - allerdings sollte man das Praktikum anmelden, damit einem keine Schwarzarbeit unterstellt wird, falls der Zoll mal prüfen kommt.

Hi,

bei Ehrenamtlichen Tätigkeiten bekommt man eine Aufwandsentschädigung.

Nach Ansicht der Bundesregierung sollen ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeiten mehr gefördert werden. Möglich wird dies durch eine Neuregelung des "Übungsleiterfreibetrag". Demnach können Erwerbslose 175 Euro zusätzlich verdienen, ohne dass das Arbeitslosengeld II gekürzt wird (siehe dazu Ergänzung). Möglich ist dies durch die Neuregelung des Einkommensteuergesetzes (Punkt 26 in Paragraf 3). So sind Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu 2100 Euro im Jahr Steuer- und Anrechnungsfrei. Die Neuregelung des Einkommensteuergesetzes gilt rückwirkend bis zum Januar des Jahres 2007. Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II ALG II) Empfängern dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen, wenn sie Aufwandsentschädigungen im genannten Sinne erhalten. Es dürfen also keine Kürzungen beim ALG I + II vorgenommen werden!

wenn du mehr wissen willst siehe Link

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a330c9d008.php

Man bekommt längst nicht für jedes Ehrenamt eine Aufwandentschädigung.

@DerHans

Ich hätte für meine ehrenamtliche Tätigkeit auch gerne mal eine Aufwandsentschädigung... :-/

@casilein

Warum bekommst du keine?

Bevor du die Stelle antrittst, gib es in der Arge an. Dann wirst du schon erfahren ob die begeistert mit einem Ok reagieren oder mit einer Leistungskürzung drohen.

Auf welcher Basis sollte denn da eine Sanktion angedroht werden ?

Vor zwei Jahren konnte man noch ehrenamtlich tätig sein, ohne Anrechnung auf ALG 2, ich glaube da hat sich auch noch nichts geändert. Ehrenamt ist eine Aufwandsentschädigung und anrechnungsfrei.

also bei uns sind die Ehrenamtlichen Tätigkeiten ohne Bezhalung, daher kannst du bei uns in RLP auch ohne Probleme mehrere Ehrenamtlichen Tätigkeiten nachgehen. Wie das bei Bezahlung aussieht weiß ich leider nicht, aber allzu viel dürfte das nicht sein. daher hier die Definiton zu Ehrenamtlich: http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamt wird eindeutig belegt, ist ohne Geld zu erhalten. Aber vielleicht gibt es da ja auch inzwischen Änderungen, von denen ich nichts weiß.