Urlaubsabgeltung - Sperrfrist ALG I?

3 Antworten

Die Agentur für Arbeit handelt richtig, und das ist auch logisch und gerecht so - auch wenn das von vielen Betroffenen (wie jetzt von dir) zunächst nicht verstanden wird.

Du erhältst keine Sperre deswegen udn auch keine Verkürzung der Bezugsdauer, nur der Beginn der Leistungszahlung verschiebt sich um die Dauer des abgegoltenen Urlaubs. Du nimmst sozusagen bezahlten Urlaub nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Anderenfalls würdest Du ja Urlaubsentgelt - dass Du normalerweise (bei während des Arbeitsverhältnisses genommenem Urlaub auch während des Arbeitsverhältnisses bekommst - und Arbeitslosengeld parallel erhalten, also zwei Einkommen in dieser Zeit.

Das ist auch gerecht gegenüber arbeitslosen Arbeitnehmer, die ihren Urlaub noch während des Arbeitsverhältnisses genommen haben.

Ja ist rechtens, gilt ja auch als Einkommen, gehe am besten zum Jobcenter mit deiner Kontoauszüge, damit die sehen dass du Unterstützung brauchst und beantrage Aufstockung. Liebe Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist leider richtig so, die Urlaubsabgeltung wird auf das ALG I erstmal angerechnet bevor es selbiges gibt.

Wieso leider?!? Das ist selbstverständlich völlig logisch und gerecht!

Die Urlaubsabgeltung wird auch nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet; der Anspruch darauf bleibt in Höhe und Dauer von der Urlaubsabgeltung unberührt.

Nur der Beginn der Zahlung von Arbeitslosengeld verschiebt sich selbstverständlich um die Dauer des abgegoltenen Urlaubs.

@Familiengerd

Das brauchst du mir nicht sagen und deswegen gleich so eskalieren. Für den Betroffenen ist es leider so, für den, der es zahlen muss, natürlich nicht.

@francis1505
Das brauchst du mir nicht sagen

Doch - weil Deine Antwort falsch ist!

gleich so eskalieren

Was soll denn der Unsinn?!? Wo "eskaliert" etwas?

Für den Betroffenen ist es leider so, für den, der es zahlen muss, natürlich nicht.

Das ist für den Betroffenen nicht "leider so", sondern selbstverständlich so! Denn anders würden arbeitslose Arbeitnehmer, die ihren Urlaub noch während des Arbeitsverhältnisses nehmen konnten, finanziell benachteiligt!

@Familiengerd

Was ist denn bitte daran falsch, wenn ich sage, dass das so korrekt ist? Erst muss die Urlaubsabgeltung verbraucht werden, dann gibt es ALG. Hör doch bitte auf, dich hier so aufzumanteln!

@francis1505

Du behauptest, die Urlaubsabgeltung würde auf das Arbeitslosengeld angerechnet - und das ist falsch, wie ich bereits dargelegt habe.

Außerdem ist das "leider" falsch, weil das impliziert, dass dieses Vorgehen ungerecht oder nachteilug für den Fragesteller sei, und das ist es eben nicht.

Drück Dich präzise aus, dann gibt es auch keine Missverständnissse.

Und wenn ich darauf hinweise, hat das mit "aufmanteln" überhaupt nichts zu tun!