Schulpflicht bis wann? (Hessen)
Die Schulpflicht in Hessen geht doch 9 Jahre und die erweiterte Vollzeitschulpflicht 10 Schuljahre oder ? Ich habe 10 Schuljahre absolviert.
Und bin ich danach noch Schulpflichtig ?
Im Hessischen Schulgesetz heißt es "(3) Jugendliche, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, sind nach Erfüllung der verlängerten Vollzeitschulpflicht für die Dauer von drei Jahren, längstens bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Berufsschule berechtigt."
Das heißt ich kann in die Berufsschule gehen, muss es aber nicht oder ?
3 Antworten
Hallo Maxi!
Das ist korrekt. Sie sind zum Besuch der Berufsschule berechtigt, nicht verpflichtet. Nach Ihren Angaben haben Sie die Schulpflicht erfüllt.
Sie sollten allerdings bedenken, dass in die Schule kein Weg zurück führt. Wenn Sie keine Ausbildung absolvieren, werden Sie keine Schule mehr von innen sehen, selbst wenn Sie möchten. Anspruch auf einen weiterführenden Schulplatz haben Sie nur im Anschluss an die Vollzeitschulpflicht. Danach nicht mehr.
Gruß Navvie
Wenn du keinen Ausbildungsplatz hast musst du 1mal in der Woche auf die Berufsschule gehen... Obwohl ich auch mit 17 nur zwei mal auf die Berufsschule hin gegangen bin.. danach hab ich ein neben Job angefangen.... Musst ich mal auf der Schule erkundigen...
Geh und erkundige dich..... Aber ich weiß das man nur einmal in der woche hin muss da es bei mir auch so war.... Oder such dir ein Nebenjob Aushilfe dann musst du garnicht mehr in die Schule....
Wenn du einen Job hast, ist einmal in der woche berufsschule oder du hast eben keinen Job, dann kannst du deine neun wochen pflicht aufeinmal machen. 9 wochen sind warscheinlich die tage, die auf 3 jahre aufgeteilt werden. Berufsschulpflicht ist das.
Kann ich mir nach dem obigen Gesetz kaum vorstellen.
kann ich mir auch schlecht vorstellen