Kindergeld bei Firmgengründung?

6 Antworten

Warum sollte das Kindergeld wegfallen? Würde mir das aber noch mal mit dem Dropshipping gut überlegen. Ist ein bissel komplexer als viele im Internet darstellen. Die Ware wird auch in der Regel 1 oder 2 Saisons vorher gekauft, d.h. auch bezahlt, gerade bei Händlern aus Fernost. Ein Budget von 5 bis 10.000€ für den Anfang solltet ihr schon ohne Probleme aufbringen können.

Danke für diesen Hinweis! Dass es nicht so einfach ist erwarten wir, allerdings möchten wir unbedingt etwas wagen und wir überlegen natürlich noch, was die Details angeht. Ob das am Ende was wird steht in den Sternen, davor müssen wir noch viele viele Dinge besprechen und in Erfahrung bringen. Vielen Dank!

Warum sollte das Kindergeld wegfallen?

Weil er/sie ab einer gewissen Grenze kein arbeitsloses Kind / Schulkind mehr ist, sondern ein berufstätiger Erwachsener. Dann bekommt seine Mutter kein Kindergeld mehr, da frager1906 schon 18 Jahre alt ist.

Vllt. hilft dir dieser Link hier weiter: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Betreff Kindergeld muß sich deine Mutter bei der Familienkasse erkunden: solange du in der Schule, ausbildungssuchend, in der Ausbildung oder im Studium bist, hat deine Mutter Anspruch auf Kindergeld!

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Klar kannst du deine eigene Firma gründen. Dafür brauchst du quasi nichts außer einem Namen für diese. Kindergeld bekommst du weiterhin. Nur weil du dann selbstständig bist, heißt das ja nicht, dass du keine Anspruch mehr darauf hast.

Das ist leider nicht richtig. Es geht ja hier um das Kind, das sich selbständig macht. Kindergeld wird erstmal nur für Kinder bezahlt, die unter 18 sind. Sobald sie über 18 sind, bekommt man nur Kindergeld, wenn diese Kinder nicht arbeiten, also arbeitslos oder in einer Ausbildung sind. Wenn das Kind arbeitetet, entfällt ab einem gewissen Punkt das Recht auf Kindergeld.

Natürlich kommt man als Privatperson an Dropshipping Güter ran, man muss nur seine Firma in Ländern gründen welche keine Firmeneinnahmen unter 100.000 US Dollar versteuern.

Zb Afrika, Papua Neuguiena, Kolumbien,etc.

Natürlich werden Einkommen durch eine Selbsständigkeit im Dropshipping Markt nicht auf Kindergelder angesetzt.

Natürlich werden Einkommen durch eine Selbsständigkeit im Dropshipping Markt nicht auf Kindergelder angesetzt.

In diesem Fall hier schon. Denn hier geht es ja nicht um zusätzliches Einkommen der Kindergeldempfänger, sondern um das Kind, welches sich selbständig macht. Da frager1906 ja schon 18 ist, erhalten seine Eltern nur dann Kindergeld, wenn er/sie entweder arbeitslos oder in einer Ausbildung ist. Sollte das Dropshipping-Geschäft gewisse grenzen reißen (dabei geht es eher um die wöchentliche Zeit als um die Einkommenshöhe), gilt er/sie nicht mehr als Kind im Sinne des Kindergeldgesetzes sondern ist einfach ein berufstätiger erwachsener. Dann entfällt das Kindergeld an seine Eltern.

Steuerberater. Den braucht ihr dann sowieso.