Arbeitsrecht Arbeitsvertrag ( Zuschläge)

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Der Arbeitsvertrag ist gültig, wenn im AV keine Zuschläge vermerkt sind, wirst du wohl auch keine bekommen, da in der Branche derartige Arbeitszeiten üblich sind. Dein AG ist lediglich an den seit 1,1.15 geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro gebunden.

Zuschläge wirst du keine Bekommen. Aber der Mindestlohn ab dem 01.01.2015 sollte es schon sein. Meistens Zahlen Pizzerien und ähnliche Lieferdienste ja nicht wirklich gut.