Arbeitsrecht Arbeitsvertrag ( Zuschläge)
Hallo ich arbeite seit 5 Jahren als lieferbote für ein Lokal in meinem Arbeitsvertrag stehen jedoch keine Angaben zu zuschlägen meine Arbeitszeit ist von 11 uhr bis 23 Uhr habe ich irgendwelche Rechte im Bezug auf Zuschläge da ich auch Sinn und feiertags arbeite oder andere Frage ist der Vertrag ohne diese Angaben legitim habe auf einem anderen Portal etwas erfahren was aber nicht durchschaubar war nur das wenn Mann ab 20 Uhr arbeitet das eigentlich im Vertrag zumindest angeben werden müsste wenn Mann diese Arbeitszeit tatsächlich erbringe oder so
2 Antworten
Der Arbeitsvertrag ist gültig, wenn im AV keine Zuschläge vermerkt sind, wirst du wohl auch keine bekommen, da in der Branche derartige Arbeitszeiten üblich sind. Dein AG ist lediglich an den seit 1,1.15 geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro gebunden.
Zuschläge wirst du keine Bekommen. Aber der Mindestlohn ab dem 01.01.2015 sollte es schon sein. Meistens Zahlen Pizzerien und ähnliche Lieferdienste ja nicht wirklich gut.