Arbeitslosengeld? Restanspruch 6 monate?

2 Antworten

Für eine Neuberechnung müsstest du im Regelfall dann wieder innerhalb von 30 Monaten min.12 Monate eine Versicherungspflicht nachweisen, also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Es gibt zwar auch eine kurze Anwartschaftszeit, da würden auch schon 6 Monate ausreichen, aber das sollte bei dir auf keinen Fall zutreffen, kannst es im Internet ja einmal eingeben und nachlesen.

Dann könntest du nur deinen nicht verbrauchten ALG - 1 Anspruch seit der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder in Anspruch nehmen.

Grundlage der Berechnung ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate. Dieser Betrag wird geteilt durch die Anzahl der Tage eines Jahres, also 365. Das Ergebnis ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag. 

Davon werden die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. (Diese Abzüge dienen nur der Berechnung und werden nicht tatsächlich abgeführt.) Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag. 

60 Prozent dieses Netto-Entgelts sind der Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld pro Tag erhalten. Er erhöht sich auf 67 Prozent, falls Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner ein Kind oder mehrere Kinder haben.

Arbeitslosengeld ist kein Gehalt.

Weisst du zufällig auch ob man in der kurzarbeit und probezeit gekündigt werden darf, da zu wenig Arbeit ist.