Arbeitslos zu spät gemeldet sperre?
Ich habe am 27.9 meine Kündigung erhalten wurde zu 30.9 gekündigt, und habe mich erst heute arbeitslos gemeldet! Zwecks der später Anmeldung bekomme ich jetzt eine sperre wenn ja wie lange?
4 Antworten
Warum hast du erst am 27.9 deine Kündigung zum 30.9 erhalten? Wenn es keinen triftigen Grund gibt ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (in Probezeit 2 Wochen) einzuhalten.
Die Sperre kann bis zu 3 Monate betragen, das entscheidet das Amt.
In der Probezeit müssen 2 Wochen ohne triftigen Grund eingehalten werden. Betriebsbedingte Kündigung (keine Aufträge) hätte dann aber fristlos sein müssen oder eben mit 2 Wochen Frist und nicht bis zum 30.09. Zumindest war es so bei mir.
Besprich das mal mit dem Amt. Ich schrieb bis zu 3 Monate, das wird individuell gehandhabt. Wenn du Glück hast drücken sie ein Auge zu bei deiner Geschichte und du musst nichts befürchten. Sag denen das genau so wenn du zum Gespräch gehst und dann heißt es abwarten.
Kann mir die Hotline da weiter Informationen geben zu der sperr Zeit die vom Amt hat gesagt erst wenn die Papiere da haben kann ihnen der Berater sagen was auf sie zu kommt.
Die von der Hotline können dir da auch nicht weiterhelfen, das muss dein Fallbearbeiter machen.
Die Sperrfrist bei verspäteter Meldung beträgt 1 Woche.
Wenn die Kündigung rechtmäßig & Du durch Dein Verhalten nicht zu Deiner Arbeitslosigkeit beigetragen hast, kommt da auch nichts mehr dazu.
12 Wochen Sperrzeit treten nur ein, wenn Du Deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hast. Mal ganz vereinfacht ausgedrückt...
War die Kündigung rechtmäßig? Hätte hier Kündigungsschutzklage eingereicht werden müssen? Eine so kurze Kündigungsfrist ist eher unüblich.
Oder hast Du die Kündigung selbst verursacht? Fristlose Kündigung wegen Fehlverhaltens?
In dem Fall gibts eh eine Sperre.
Was hast Du die letzten 2 Wochen gemacht? Arbeiten warst Du ja wohl nicht mehr. Trotzdem keine Zeit gefunden, mal beim Arbeitsamt vorzusprechen? Das wäre ja eigentlich PRIO1 gewesen.
Ich habe halt Arbeit gesucht, und bin weiter hin zu meinen neben Job gegangen, ja bin selber schuld aber 3 Monate ist doch relativ zu viel nur weil ich mich zu spät melden oder?
Verspätete Arbeitslosmeldung hat eine Sperre von 1 Woche zur Folge !
Zu klären wäre erst einmal,ob du überhaupt deine Anwartschaftszeit erfüllt hast,wenn du hier noch in der Probezeit gekündigt wurdest und vorher keine beitragspflichtige Beschäftigung hattest.
Denn wenn du nicht innerhalb von 24 Monaten,min.12 Monate ( 360 Tage ) versicherungspflichtig beschäftigt warst,hast du keinen Anspruch auf ALG - 1,dann käme unter Umständen nur ALG - 2 vom Jobcenter in Frage.
Keine Aufträge mehr innerhalb der probe Zeit, ja ich hätte mich melden sollen verstanden, aber 3 Monate das kann doch nicht sein. Ganz normale Kündigung.