Nicht arbeitslos gemeldet seit Monaten...

13 Antworten

Du kriegst auf jeden Fall eine Sperre beim Arbeitslosengeld.

Erst ab dem Tag, wo dir Arbeitslosengeld zusteht (also in einigen Wochen), bist du auch wieder Krankenversichert!!!

Je eher du dich also dort meldest, umso besser!!!

Doof ist nur, dass die dann sofort wieder anfangen zu nerven mit ihren Vermittlungsvorschlägen... grins

''Erst ab dem Tag, wo dir Arbeitslosengeld zusteht (also in einigen Wochen), bist du auch wieder Krankenversichert!!!''

  • Wenn er/sie sich jetzt arbeitslos meldet, trifft diese Aussage nicht zu. Man ist auch während einer Sperre krankenversichert ab dem 2. Monat.

Arbeitslosengeld gibt es in jedem Fall erst frühestens ab dem Tag, an dem Du Dich beim Arbeitsamt arbeitslos meldest. Inwieweit Du eine Sperre bekommst, vermag ich nicht zu sagen. Grundsätzlich bekommt man, wenn man selbst ohne Not kündigt, eine Sperre. Da die Kündigung hier im beiderseitigen Einverständnis stattgefunden hat, hängt es auch davon ab, wie der AG diese schriftlich formuliert, ob Du eine Sperre bekommst oder nicht. Es geht hier nicht nur um Arbeitslosengeld sondern auch um die Krankenversicherung. Du solltest alos schnellstens aktiv werden.

niemeand ist verpflichtet sich arbeitslos zu melden. allerdings ist die meldung natürlich vorraussetzung für den bezug von leistungen. also haben sie bei dir geld gespart. ich würde ihnen einfach sagen, dass du aus persönlichen gründen dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung standst.

du kannst erst ab dem tag deines persönlichen erscheinens dort einen antrag stellen und bekommst dann wegen verspäteter meldung eine 3 monatige sperre. in dieser zeit kannst du jedoch alg2 beantragen

''und bekommst dann wegen verspäteter meldung eine 3 monatige sperre''

  • Wegen verspäteter Meldung bekommt man keine 3-monatige Sperre, sondern wenn ''der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat ...'' (<- Zitat aus § 144 SGB III)
@bitmap

FALSCH!!! man muss sich 3 monate vor ende der befristung, spätestens jedoch wenn man erfährt das man z.b. gekündigt wird, arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden. tut man dies nicht hat man für max. 3 monate keinen leistungsanspruch

@fragetierchen

wenn aber nicht arbeitssuchend ist, muss man sich auch nicht melden! meine nachbarin hat auch ihren job aus persönlichen gründen gekündigt und sich erst sechs monate später arbeitssuchend gemeldet. sie hat dann vom ersten tag an leistungen bezogen, da die sperrfrist abgelaufen war. man muss sich spätestens dann arbeitssuchend melden, wenn man weiß, dass man arbeitssuchend sein wird.

Es ist ja niemand verpflichtet sich zu melden - aledings bekommst du Leistungen nur, wenn du dich unvrzüglich nach Bekanntwerden der baldigen Arbeitslosigkeit meldest, ansonsten gibt es eine Sperrzeit - die du aber, wenn der Kündigung zu entnehmen ist, dass diese nicht von AG erfolgte sondern aus beiderseitigem Anstoß, eh bekommen hättest.

Insofern: Du hast bislang kein Geld bekommen, bekommst dieses nicht nach, aber dann vermutlich recht bald wenn du hingehst (so du Anspruch auf ALG I Bezug hast natürlich)