Arbeitsgeber verlangt Tagesumsatz zur Bank zubringen. Ist das erlaubt?

8 Antworten

Nein, definitiv gehören solche Geldbotengänge nicht zu den Tätigkeiten, die lt. Arbeitsvertrag vorgeschrieben werden können! Sicherlich ist auch die Höhe des Betrags entscheidend

es ist eine Areitsanweisung. Sofern nichts Gegenteiliges in deinem Arbeitsvertrag steht, musst du das wohl tun. Du kannst aber den Chef bitten, dir Schutz zu gewähren - in welcher Art auch immer.

Der Arbeitgeber ist berechtigt seine Beschäftigten anzuweisen die Tageseinnahmen zur Bank zu bringen.

Es sollte konkret angewiesen werden wie dies abzulaufen hat bzw. wie sich die Mitarbeiter im Falle eines Raubes zu verhalten haben. Es ist ein berechtigtes Anliegen der Mitarbeiter wenn diese auf einer konkreten Anweisung bestehen.

Folgendes sollte im Interesse aller Beteiligten geklärt werden:

  1. Werden die Einnahmen mehrmals täglich zu unterschiedlichen Zeiten zur Bank gebracht?

  2. Geht der betroffene Mitarbeiter alleine, oder in Begleitung?

  3. Werden die Tageseinnahmen in einer Geldbombe oder einer neutralen Tasche transportiert?

  4. Wie hat sich der Mitarbeiter im Falle eines Raubes zu verhalten?

  5. Was passiert wenn Differenzen auftreten? Schadensersatzansprüche - Mankogeld?

Ihre Freundin und deren Kollegen sollten den Arbeitgeber bitten diese Fragestellungen zu beantworten und dieses zu vereinbaren.

Peter Kleinsorge

Sicher ist das erlaubt, wird regelmäßig gemacht. Schonmal gewundert, warum es einen "Geldbriefkasten" in der Bank gibt? Und wegen Überfällen sollte man keine Angst haben, so lange man die Kasse nicht auffällig vor sich her trägt und dabei laut singt "HIER IST GELD GELD GELD GELD"

Wenn Deine Freundin volljährig ist und der Weg zur Bank als Arbeitszeit gewertet wird, kann sie die Tätigkeit nicht ablehnen. Es wäre eine Arbeitsverweigerung. Sollte sie überfallen werden, zahlt die Versicherung. Sollte Deine Freundin einmal überfallen werden, soll sie sich garnicht wehren und die Heldin spielen.