Arbeitserlaubnis?

3 Antworten

Ja, brauchst du. Dein deutscher Aufenthaltstitel berechtigt dich nur zu Besuchs- und Urlaubsaufenthalten von maximal 90 Tagen im Halbjahreszeitraum in anderen Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens. Eine Arbeitserlaubnis ist damit nicht verbunden.

Tobi9711 
Fragesteller
 25.03.2022, 08:41

Weißt du wo ich es beantragen kann?

Muhammet156  08.04.2022, 21:20

Wo kann man es beantragen

Ja, brauchst du.