Ausbildungsverhältnis gekündigt. Bei Arbeitsamt melden?

4 Antworten

Am besten persönlich beim Jobcenter melden und bei der IHK, die können noch offene Stellen vermitteln und auch so helfen. Wenner sofort eine neue Stelle bekommt, wird die Zeit mit angerechnet, ansonsten muss er ein Jahr pausieren, könnte dann einen befristeten Job oder Minijob machen.

Er muss sich auf alle Fälle persönlich bei der Bundesagentur melden, weil sonst auch das Kindergeld wegfällt. AlG1 bekommt er ja sowieso nicht, da er noch nicht lange genug gearbeitet hat. Ob er Anspruch auf AlG 2 hat, ergibt dann die "Bedürftigkeitsprüfung"

Meldung beim AA auf jeden Fall. Normalerweise gilt da die 3-Tage-Frist, also dalli, nicht verschlüren! Rest mit Sachbearbeiter besprechen oder auch mal IHK/ HWK fragen.

Er muss sich arbeitssuchend melden. Arbeitslosengeld wird er nicht beanspruchen können. Die Mitarbeiter der Arbeitsagentur helfen bei der Suche nach einer anderen Ausbildung.