Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe?

1 Antwort

maßgeblich ist, wer dir bei diesen arbeiten anweisungen erteilen kann und wie die regelung zwischen deinem transportunternehmen und der straßenbaufirma bezüglich nebenarbeiten (über den reinen transport hinaus) aussieht. das kann durchaus noch im rahmen eines werkvertrages sein.

wenn du klarheit haben willst, wenn dich an die BAG (bundesamt für güterverkehr) oder den zoll, die interessieren sich immer für solche konstellationen im baugewerbe.

Also Weisungsbefugt sin eigentlich alle von der Straßbaufirma angefangen  vom Bauleiter .Polier .Vorarbeiter. Gesellen bis hin zum Baggerfahrer usw

 Sobald du mitarbeitest sollst bzw musst du das machen was dir gesagt wird 

Leitungen frei schaufeln .verdichten .betonieren rohre einsanden rohre verlegen usw