Arbeitnehmer verpflichtet alte Arbeitszeugnisse vorzulegen?

4 Antworten

Nein, das kannst Du so machen wie Du willst. Rechne aber auf Nachfragen im Vorstellungsgespräch.

Eigentlich müssen im Lebenslauf die Tätigkeiten der letzten 10 Jahre beschrieben werden. Irgendwann müssen auch keine Schulzeugnisse vorgelegt werden.

Bei sehr kurzen Beschäftigungen und nach Zeitarbeit würde ich eher darauf verzichten. Schlechte Zeugnisse würde ich auch nicht der Bewerbung beilegen.

Ein Arbeitszeugnis auf verlangen vorzulegen ist allerdings sehr fragwürdig. Da würde ich sogar gleich sagen, dass sie einen anderen Bewerber auswählen sollten, weil ich die Bewerbung zurückziehe.

AusbildungMD 
Fragesteller
 18.03.2021, 16:55

Wow Danke für deine Antwort

Grundsätzlich ist man dazu nicht verpflichtet. Man ist ja auch nicht verpflichtet überhaupt Arbeitszeugnisse zu haben.

Wenn im Bewerbungsverfahren oder im Arbeitsvertrag aber vereinbart wurde, dass man Arbeitszeugnisse später noch vorlegt werden, dann muss man das natürlich auch tun.

Wobei man Arbeitszeugnisse normalerweise ja mit den Bewerbungsunterlagen einreicht.

Dazu ist man nicht verpflichtet. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet dir eines auszustellen.

Und wenn du noch in der Probezeit bist, braucht er keinen Grund dir zu kündigen.

Man kann auch vorherige Unternehmen fragen wie denn der Arbeitnehmer so ist/war...

Was meinst du wie viele Firmen das so machen ?

Nein, ist man nicht.

Der Arbeitgeber ist auch nicht gezwungen, einen anzustellen...

Hydraulikbagger  18.03.2021, 16:43

So ist es.

Kleckerfrau  18.03.2021, 16:46
@Hydraulikbagger

Doch ist er:

Im Arbeitsrecht stellt die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis § 109 GewO (Gewerbeordnung) dar: Dem Beschäftigten ist bei Ende des Arbeitsverhältnisses ein Endzeugnis auszustellen, das sich auf sein Verlangen hin auch auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis bezieht.

Hydraulikbagger  18.03.2021, 16:46
@Kleckerfrau

Glaube, Du hast die Frage nicht verstanden. :)

Kleckerfrau  18.03.2021, 16:48
@Hydraulikbagger

Habe auf den letzten Satz von @ErsterSchnee regiert.

LuClRa  18.03.2021, 16:54
@Kleckerfrau

Trotzdem falsch gelesen...

Es steht da...der AG ist nicht gezwungen...jemand! einzustellen (der keine Zeugnisse zeigt)!

BVBDortmund  18.03.2021, 16:48
@BVBDortmund

Ich meine der AG ist gezwungen.

Hydraulikbagger  18.03.2021, 16:50
@BVBDortmund

Leute, es geht hier nicht um den Anspruch auf ein Zeugnis!

Es geht darum, ob man das Zeugnis beim neuen Arbeitgeber vorlegen muss...

BVBDortmund  18.03.2021, 16:53
@Hydraulikbagger

Trotzdem darf ich die gute Anmerkung von ErsterSchnee kommentieren. Auch falsche Dinge, die hier behauptet werden, helfen.

Kleckerfrau  18.03.2021, 16:57
@BVBDortmund

Habe ich ja auch nur gemacht. Den letzten Satz von @Erster Schnee kommentiert

Komm mal wieder runter @Hydraulikbagger..