Wie viel Wasser muss ein Arbeitgeber bereitstellen?

10 Antworten

Normalerweise muss er gar keine Getränke zur Verfügung stellen (dass es immer mehr Betriebe tun, ist Entgegenkommen in der Hoffnung, mit dieser kleinen, netten Geste die Motivation der Arbeitnehmer hochzuhalten). Anders sieht es aber bei der momentanen Wetterlage aus. Wenn die Temperaturen da am Arbeitsplatz hochschnellen, stellen Getränke eine der Möglichkeiten dar, wie der Arbeitgeber da seiner Pflicht, sichere Arbeitsplätze zu gewährleisten, nachkommen kann.

Ob es da genaue Mindestmengen gibt, die angeboten werden müssen, weiß ich nicht. Ich würde aber vermuten, dass jedes Gericht entscheiden würde, dass 500ml pro Nase NICHT ausreichen. Wie gesagt, es geht um Arbeitsschutz bei diesen Maßnahmen. Und ein halber Liter reicht bei dem Wetter ja nicht mal Menschen, die einem Bürojob im Sitzen nachgehen, geschweige denn Arbeitnehmern, die körperlich und eventuell auch noch unter freiem Himmel ackern...

Das kann ich nachvollziehen! Einer der Arbeitgeber sagt aus, dass es als entgegenkommen zu sehen ist und auch noch mal erinnern soll, dass selbst natürlich auch für ausreichend Wasser zu sorgen ist.

@exPatronum

Wenn die 0,5 Liter immer angeboten werden, ist es ein Entgegenkommen, ja. Wenn sie als Arbeitsschutzmaßnahme wegen der aktuellen Hitze angeboten werden, ist es das nicht, sondern seine verd... gesetzliche Pflicht. Und da muss ein Arbeitnehmer dann auch nicht dankbar für sein. Da sollte eher der Arbeitgeber darüber nachdenken, wie viel ihn seine Arbeitnehmer erst kosten, wenn sie wegen der Hitze zusammenklappen und erst mal krankgeschrieben daheim bleiben müssen!

Getränke muss der Arbeitnehmer nur bei "Hitzearbeit" zur Verfügung stellen, das bedeutet bei Arbeitsplatz-Temperaturen über 45° über 15Minuten, bei normaler Luftfeuchtigkeit, 30° bei hoher Luftfeuchtigkeit, also wenn die Haut sich feucht anfühlt. oder wenn man mindestens 4l Wasser pro Schicht trinken muss, oder die Wärmestrahlung im Gesicht unerträglich ist ohne Schutz.

Darunter ist es eine freiwillige Leistung, stellt der Arbeitgeber Getränke. Aber eben keine Milch, keine süßen Limonaden und auch kein Alkohol (Bier)

Nach §4 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, "dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird".

Er muss für Bedingungen sorgen, welche die Gefährdung von Leib und Leben verhindern.

Ob dazu das Bereitstellen von Getränken gehört ist allenfalls in Sonderregeln definiert und obliegt einer Gefährdungsbeurteilung (§5 Arbeitsschutzgesetz). Welche Massnahmen er zum Schutz ergreift bleibt erstmal ihm überlassen.

Der Arbeitgeber muss gar nichts bereitstellen. Aber er darf auch nicht verhindern, dass die Mitarbeiter ausreichend trinken.

Der AG MUSS gar nichts bereitstellen. Wenn er das macht, macht er es aus Kulanz.