Arbeitgeber zahlt trotz gerichtlichem Vergleich kein Geld, WANN muss er zahlen?
Mein ehemaliger Arbeitgeber wurde durch gerichtlichen Vergleich dazu aufgefordert ausstehende Zahlungen an mich zu tätigen. Am 11. September 2014 wurde der Vergleich geschlossen, am 25. September lief seine Widerrufsfrist ab. Daraufhin habe ich ihn aufmerksam gemacht. Er weigert sich mir das Geld auszuzahlen, da er der Meinung ist, dass ich es nicht bräuchte und ich solle ihn gerne noch einmal vor Gericht stellen.
Der Mann leidet nicht nur unter einer soziopathischen Störung, sondern ist auch bei der Polizei schon bekannt, da er mich gestalkt hat und heimlich monatelang durch Kameras beobachtete, weswegen ich jedem persönlichen Kontakt aus dem Weg gehen möchte.
Da das nicht gerade goldene Zeiten für mich sind hier meine Frage: Wann muss er spätestens das Geld an mich zahlen, ohne dass ich ihm gegenübertreten muss?
5 Antworten
Aus einem gerichtlichen Vergleich kann man die Zwangsvollstreckung betreiben und das wirst Du wohl auch müssen wenn er einfach nicht zahlt. Hoffentlich stellt sich dann nicht heraus, dass er pleite ist. Und gegenübertreten mußt Du ihm dafür nicht: Für Vollstreckungen sind staatliche Organe, wie z.B. der Gerichtsvollzieher, zuständig.
Warum gehst du nicht zu deinem Anwalt (den du doch sicher hattest) und erzählst ihm das. Er muß sich dann noch einmal einschalten und deine ehem. Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass er dir das Geld zahlen muss. Widerspruch wird er ja nicht eingelegt haben, also hätte er nach dem 25.09. das Geld überweisen müssen.
Mit dem Gerichtsurteil hast Du einen vollstreckbaren Titel. Du kannst einen Gerichtsvollzieher umgehend beauftragen, das Geld für Dich einzutreiben.
...und das sehr schnell solange noch Geld und Wertsachen da sind!
Kannst Du Dich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen und dadurch ein persönliches Erscheinen vor Gericht umgehen?
Sie muß mit keinem Anwalt vor Gericht, das Urteil ist da und rechtskräftig. Es genügt die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers. Persönlicher Kontakt ist gar nicht notwendig.
Wenn der Gerichtsvollzieher bei ihm klingelt und ihm den Titel unter die Nase hält.