Arbeitgeber zahlt trotz gerichtlichem Vergleich kein Geld, WANN muss er zahlen?

5 Antworten

Aus einem gerichtlichen Vergleich kann man die Zwangsvollstreckung betreiben und das wirst Du wohl auch müssen wenn er einfach nicht zahlt. Hoffentlich stellt sich dann nicht heraus, dass er pleite ist. Und gegenübertreten mußt Du ihm dafür nicht: Für Vollstreckungen sind staatliche Organe, wie z.B. der Gerichtsvollzieher, zuständig.

Warum gehst du nicht zu deinem Anwalt (den du doch sicher hattest) und erzählst ihm das. Er muß sich dann noch einmal einschalten und deine ehem. Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass er dir das Geld zahlen muss. Widerspruch wird er ja nicht eingelegt haben, also hätte er nach dem 25.09. das Geld überweisen müssen.

Mit dem Gerichtsurteil hast Du einen vollstreckbaren Titel. Du kannst einen Gerichtsvollzieher umgehend beauftragen, das Geld für Dich einzutreiben.

Ursusmaritimus  18.10.2014, 18:58

...und das sehr schnell solange noch Geld und Wertsachen da sind!

Kannst Du Dich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen und dadurch ein persönliches Erscheinen vor Gericht umgehen?

gegnhang  18.10.2014, 18:57

Sie muß mit keinem Anwalt vor Gericht, das Urteil ist da und rechtskräftig. Es genügt die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers. Persönlicher Kontakt ist gar nicht notwendig.

Wenn der Gerichtsvollzieher bei ihm klingelt und ihm den Titel unter die Nase hält.