Wenn vom Arbeitsgericht geschlossener Vergleich angenommen wurde muß A-geber in einer Summe zahl.?

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Wenn nicht extra eine Ratenzahlung vereinbart ist, ist die Summe in einem Stück zu bezahlen. Wenn er nicht zahlt, noch mal Zahlungsaufforderung schreiben (Einwurfeinschreiben) mit Zahlungsfrist (zwei, drei Wochen). Dann damit gleich wieder zum Gericht. Gerichte werden sehr ungnädig, wenn einer ein von ihm angenommenes Urteil dann nicht umsetzt. Dein Vorteil!

Glatteis  28.05.2010, 00:04

Ach ja, die Arbeitsrichter kennen ihre Gemeinde schon sehr genau (es würde Dir die Tränen in die Augen treiben, wenn Du wüßtest, was die alles wissen). Der hat von Deinem AG nichts unangemessenes verlangt! Laß Dir nicht den verarmten Unternehmer vorspielen!

  • Für die Arbeitnehmer ist zwar in erster Linie wichtig, was netto auf dem Konto rauskommt. Bei Gericht sprechen die Anwälte und das Gericht im Regelfall von Bruttobeträgen. Sollte man sich bei einer Einigung auf Zahlung auf einen Betrag einigen, dann ist es empfehlenswert, ausdrücklich in den Vergleichstext reinzuschreiben, ob der Betrag brutto oder netto gezahlt werden soll. Wenn nichts dabeisteht, geht man im Allgemeinen von einem Bruttobetrag aus.

  • Unbedingt auf Formulierungsfallen im Vergleich beim Arbeitsgericht achten!! Im Vergleich sollte alles präzise geregelt werden, besonders die Zahlungsverpflichtung (Ratenzahlung oder Zahlung in einer Gesamtsumme), dann gibt es kein böses Erwachen.

  • Wenn du Zweifel daran hast, dass der andere nicht freiwillig zahlt, kannst du schon direkt eine sogenannte vollstreckbare Ausfertigung beantragen. Das ist das Dokument, das jemand braucht, wenn er die Zwangsvollstreckung betreiben will.

Schau selber unter: http://arbeitsrecht.suite101.de/article.cfm/derarbeitsgerichtlichevergleich

Das Geschäft ist ja die Grundlage, auf der Du Dein Geld bekommen könntest. Der GV weiss schon was pfändbar ist. Wenn der AG es nicht in einer Summe zahlen kann, dann bitte in Raten. Denn Du willst doch Dein Geld.

Bei einem Vergleich ist es in der Regel so, das der Arbeitgeber die Summe in einem Betrag bezahlen muss. Ich spreche da aus Erfahrung ich musst schon einen meiner Ex Arbeitgeber verklagen, da er mir meinen Lohn nicht bezahlt hatte für 2 Monate. Bei mir kam es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Arbeitsgericht. Wo ein Vergleich geschlossen wurde. Und dieser war in einem Betrag fällig. Welcher jedoch durch einen Gerichtsvollzieher eingetrieben werden musste. Jedoch habe ich diese Sache komplett über meinen Rechtsanwalt laufen lassen. Alles insgesamt hat es von dem Tag an wo ich bei meinem Anwalt war bis das Geld auf meinem Konto einging knapp ein halbes Jahr gedauert.

Wenn er doch 2 Geschäfte hat wie du schreibst, ist er doch flüssig, damit du dein Geld bekommen wirst.

Was ich auf keinen Fall tun würde ist eine ratenzahlung eingehen.

Wichtig ist dran bleiben.

liebe Grüße

Das Arbeitsgericht hat ein Zahlungstermin genannt - im Vergleich. Wenn nicht, beträgt die annehmbare Toleranz zwei Wochen nach Vergleich. Ob er Ratenzahlung leisten kann oder nicht, hängt vom Wortlaut des Vergleiches. Schließlich hat der Arbeitgeber beim Termin Gelegenheit gehabt, dem Richter darauf hin zu weisen, dass er in Raten zahlen möchte oder kann. Tat er es nicht, ist der Gesamtbetrag fällig. Wenn er nicht bezahlt, sollte man bei Gericht um eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches bitten und damit zum Gerichtsvollzieher (meistens im Gerichtsgebäude). Die Pfändung von Gegenstände ist nicht Sachdienlich. Womit soll der Arbeitgeber dann arbeiten, um den Vergleich zu begleichen? Leasingfahrzeug zurück geben? Nein. Es gehört nicht dem AG, sondern der Leasinggesellschaft, die mit dem Vergleich nichts zu tun hat. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf das Konto bringt die vereinbarte Summe eher rein als die Pfändung von Getränke oder Kühltruhen.