Arbeitgeber will uns runterstufen!

3 Antworten

Du hast einen mündlichen Arbeitsvertrag nach dem BGB. Und wenn ihr bislang 37 Std/wö gearbeitet habt, dann ist das die vereinbarte Arbeitszeit in diesem Vertrag.

WENN die Chefin die Konditionen ändern will, muss sie eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen.

Diese ist formgebunden: Sie MUSS schriftlich erfolgen und du MUSST dem schriftlich (!) zustimmen.

Diese Zustimmung ist freiwillig, du musst dem nicht zustimmen. Und die Verweigerung der Zustimmung darf NICHT abgemahnt oder mit Kündigung geahndet werden.

DU bietest deine Arbeitskraft gemäß Vertrag für die 37 Stunden/wö an. Es ist allein Sache der Firma (Chefin), wie sie euch genug Arbeit verschaffen kann.

Ich würde die Unterschrift verweigern, da wie gesagt die Zustimmung freiwillig ist.

Mandyxxx 
Fragesteller
 09.12.2013, 14:49

Okey das ist doch schon interessanter. Das wusste ich bisher nicht. Ich werde auch nichts unterschrieben, da ich dies ja ganz und gar nicht möchte, aber das ist interessant zu wissen das sie deswegen nicht kündigen darf. Dankeschön

Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts in Bezug auf Stunden geregelt ist, dann kann deine Chefin die Stundenanzahl natürlich anpassen.

Zumal ja aus ihrer Sicht auch eine Rechtfertigung der Stundenreduzierung vorhanden ist, da ihr ja in weniger Stunden die Arbeit schafft und somit Leerlaufzeiten vermieden werden.

Mandyxxx 
Fragesteller
 09.12.2013, 14:43

Ja ist ja gar nichts geregelt.

Das würde also sozusagen heißen wir werden jetzt dafür bestraft dafür das wir so schnell und gut arbeiten.... Nemlich mit weniger Gehalt ... Also lieber langsamer arbeiten ....

Ohjeh, sieht so aus, als hättet ihr euch da selber reingelegt...