Arbeitgeber verweigert die vom Finazamt geforderte Unterschrift in der Steuererklärung.

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Einsatzwechseltätigkeit gibt es begrifflich im Steuerrecht seit einigen Jahren schon nicht mehr, das wären Dienstreisen.........Die Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers folgt zumindest wenn da Finanzamt die Bestätigung anfordert, aus § 90 AO, sonst ist es die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Arbeitsrecht. Steuerrechtlich ist es ganz klar NICHT EIN Arbeitsplatz, das ist seit 2011 durch BFH-Rechtsprechung klar festgehallen.

So, bitte hier noch der link für die bis 31.12 2013, somit Steuerjahr 2013 geltende Regel: Der BFH hat 2011 entschieden, dass ein Arbeitnehmer maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte innerhalb seines Dienstverhältnisses begründen kann. Denn der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers kann nur an einem Ort liegen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer fortdauernd und immer wieder verschiedene Betriebsstätten seines Arbeitgebers aufsucht (Urteile vom 9.6.2011 (Az. VI R 36/10; Abruf-Nr. 112904, VI R 58/09; Abruf-Nr. 112905 und VI R 55/10; Abruf-Nr. 112903; LGP Ausgabe 9/2011, Seiten 151 bis 153). Gern geschehen!

Ob die Argumentation gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen; aber IMHO könnte das Formular mit einem auf diese Argumentation bezugnehmenden Ergänzung auf einem Zusatzblatt eingereicht eine Klärung durch das Finanzamt bewirken.