Arbeitgeber verweigert die vom Finazamt geforderte Unterschrift in der Steuererklärung.

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Einsatzwechseltätigkeit gibt es begrifflich im Steuerrecht seit einigen Jahren schon nicht mehr, das wären Dienstreisen.........Die Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers folgt zumindest wenn da Finanzamt die Bestätigung anfordert, aus § 90 AO, sonst ist es die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Arbeitsrecht. Steuerrechtlich ist es ganz klar NICHT EIN Arbeitsplatz, das ist seit 2011 durch BFH-Rechtsprechung klar festgehallen.

Ob die Argumentation gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen; aber IMHO könnte das Formular mit einem auf diese Argumentation bezugnehmenden Ergänzung auf einem Zusatzblatt eingereicht eine Klärung durch das Finanzamt bewirken.