Arbeitgeber ordnet an Sonntags zu arbeiten was tun?

9 Antworten

Du bist vertraglich nicht verpflichtet am Sonntag zu arbeiten.

Dein AG kann Dich bitten, die Schicht am Sonntag zu übernehmen, mehr aber auch nicht. Selbst wenn Du vertraglich der Sonntagsarbeit zugestimmt hättest, wäre die Ankündigung zu kurzfristig.

Die Arbeitsgesetze haben für die Länge der Frist zur Schichteinteilung zwar keine eindeutige Regelung, die Rechtsprechung nimmt daher i.d.R. den § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz als Maßstab. Hier ist geregelt, dass die Ankündigung von Rufarbeit mindestens vier Tage im Voraus zu geschehen hat. Der Tag der Ankündigung zählt zu dieser Frist aber nicht.

Du kannst die Sonntagsarbeit daher aus einigen Gründen ablehnen. Arbeitsrechtlich kann Dich der AG dafür nicht belangen. Was das für die Zusammenarbeit bedeutet, kann ich nicht beurteilen.

Teil Deinem AG daher mit, dass Du das Wochenende schon verplant und auch Hotelzimmer gebucht hast. Wenn die Arbeit so dringend ist und der AG Dir Deine Kosten ersetzt und evtl. auch noch etwas "drauflegt", kannst Du ja mal darüber nachdenken.

Sollte es einen Betriebsrat geben, muss dieser der Sonntagsarbeit auch zustimmen. Davon ganz abgesehen muss der AG, sollte es sich um einen Betrieb handeln der nicht regelmäßig Sonntags arbeitet, auch eine Erlaubnis für die Sonntagsarbeit vom zuständigen Amt (z.B. Landratsamt) haben.

Ihm die Rechnung wegen der Stornierung zu kommen lassen und wenn er fair ist wird er es bezahlen. Sonntags kann dich keiner zwingen wenn es nicht vertraglich fest gehalten ist. Allerdings kann es auch sein dass dein Chef dich andernfalls aufm Kicker hat. Wobei ich aber sagen muss dass man auch mal Nein sagen muss. Aber wenn es wirklich nicht anders geht und der Betrieb sonst zusammen stürzt. ... ist halt alles persönliche Einstellungssache.

Wenn Sonntagsarbeit nicht in deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde kann dich niemand dazu zwingen,außerdem mus der Arbeitgeber für die Mitteilung eine angemessene Frist einhalten,man geht hier von vier Tagen im Voraus aus.Aber ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde bzw. des Betriebsrates geht eine Sonntagsschicht nicht.

Die Dir entstandenen / noch entstehenden Kosten kannst Du Dir von Deinem Arbeitgeber ersetzen lassen. Weise Deinen Arbeitgeber also ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer (zu kurzfristig geplanten) Sonderschicht Kosten auf ihn zu kommen. (Oftmals wirkt so etwas meiner Erfahrung nach unerwartete Wunder!)

Zeig deinen Chef die Hotelbuchung und weise ihn darauf hin, dass er so etwas vorher ankündigen muss. Ausserdem muss er dir dann die kosten ersetzten